Wohnungsbau-Offensive: 30.000 Euro Zuschuss pro Umbau ab Juli
27.05.2026 - 13:05:29 | boerse-global.deAb Juli 2026 gibt es Direktzuschüsse für den Umbau von Büros und Läden in Wohnungen. Parallel beschloss das Kabinett am Mittwoch eine Novelle des Baugesetzbuchs, die Planungsverfahren beschleunigen soll. Der Hintergrund: 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertig – der niedrigste Stand seit 2012.
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Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohnung
Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ startet am 1. Juli 2026. Investoren und Selbstnutzer erhalten einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von bis zu 30.000 Euro pro neuer Wohneinheit. Die Förderung ist auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt – pro Einheit maximal 100.000 Euro. Für 2026 hat der Bund 300 Millionen Euro reserviert.
Abgewickelt wird das Programm über die KfW. Voraussetzung: Die Gebäude müssen auf Effizienzhaus-Standard 85 EE saniert werden. Klimaschutz und Wohnraumschaffung sollen so Hand in Hand gehen. Für Unternehmen gilt eine Deckelung von 300.000 Euro Gesamtfördersumme. Das Programm lässt sich mit anderen Förderinstrumenten kombinieren.
Baurecht: Wohnungsbau wird zur Priorität
Die Novelle des Baugesetzbuchs stuft den Wohnungsbau in angespannten Märkten künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ ein. Das soll Abwägungsprozesse zugunsten von Wohnprojekten verkürzen. Die Bauleitplanung muss künftig in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein – bisher dauerte das oft zehn bis 15 Jahre.
Erreicht werden soll das durch Digitalisierung und gestraffte Umweltprüfungen. Ein weiterer Punkt: Kommunen erhalten erweiterte Vorkaufsrechte für Schrottimmobilien und können Instandsetzungsgebote aussprechen. In Extremfällen ist sogar die Enteignung als letztes Mittel vorgesehen.
Projekte zeigen, wie es gehen kann
In Wuppertal hat die Ferox Immobiliengruppe im April den Bauantrag für das ehemalige Fernmeldeamt eingereicht. Rund 90 Wohneinheiten und Gewerbeflächen sollen entstehen. Das Projekt zeigt die Herausforderung, denkmalgeschützte Bauten zu erhalten und gleichzeitig modernen Wohnraum zu schaffen.
In Oldenburg plant Investor Ralf Landwehr den Abriss des Hermann-Ehlers-Hauses. Stattdessen soll ein achtgeschossiges Gebäude mit 128 Zwei-Zimmer-Appartements für Berufseinsteiger entstehen. Das Projekt kommt ohne neuen Bebauungsplan aus – die Sozialquote entfällt. Geplant sind Klinkerfassade, Solarmodule und E-Ladestationen.
In Winterbach im Rems-Murr-Kreis startete kürzlich das Neubaugebiet „Riedwiesen I“. Die Kreisbaugruppe realisiert dort 19 geförderte Mietwohnungen und eine Kita in Holzbauweise nach EH-40-Standard. Das Projekt ist Teil eines regionalen Programms mit 500 geförderten Wohnungen bis Ende 2027.
Die Branche steckt in der Krise
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen die Dringlichkeit: 18 Prozent weniger Fertigstellungen als im Vorjahr – ein Minus von 45.400 Wohnungen. Das politische Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr rückt in weite Ferne. Zwar gibt es einen Bauüberhang von 760.700 genehmigten Wohnungen, doch hohe Finanzierungskosten und gestiegene Materialpreise verhindern die Realisierung.
Innerhalb der Regierung ist die Finanzierung umstritten. Unionsfraktionschef Jens Spahn schlug pauschale Kürzungen aller Subventionen um fünf Prozent vor. Kanzler Merz lehnte das ab – er warnte vor einer „Operation am offenen Herzen“. Finanzminister Klingbeil schloss die Methode für Teilbereiche nicht aus. Der Gesamtumfang staatlicher Subventionen lag 2024 bei rund 285 Milliarden Euro.
Fast 80 Prozent der Hausbesitzer fühlen sich durch politische Kurswechsel verunsichert, besonders beim Heizungsgesetz. Über 60 Prozent schieben geplante Investitionen in den Heizungstausch auf. In Hamburg will die Bürgerschaft zudem strengere Regeln für die Gebäudemodernisierung durchsetzen – per Länderöffnungsklausel.
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Was bringt die Offensive?
Ob das Förderprogramm wirkt, hängt davon ab, wie schnell die KfW Anträge bearbeitet und ob die Bauwirtschaft die Kapazitäten für kleinteilige Umbaumaßnahmen findet. Branchenexperten fordern eine Vereinfachung bautechnischer Standards. Die Baurechtsnovelle könnte die rechtlichen Erleichterungen schaffen – wenn die Kommunen die neuen Instrumente konsequent nutzen.
Das Budget für 2026 ist auf 300 Millionen Euro begrenzt. Über eine Aufstockung im Haushalt 2027 wird erst nach der Resonanz der Investoren entschieden. Kurzfristig bedeutet das keine sofortige Entspannung am Wohnungsmarkt. Doch die Weichenstellungen signalisieren eine strategische Abkehr vom reinen Neubau hin zur effizienteren Nutzung des Bestands. Ob die Trendwende gelingt, wird sich in den kommenden zwei Jahren zeigen.
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