Wohnen im Schlossgarten: Merziger Stadtrat berät über vier Jahre Aufschub
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 16:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Wohnungsbauvorhaben „Wohnen im Schlossgarten“ im Merziger Stadtteil Hilbringen steht vor einer deutlichen zeitlichen Verschiebung. Für die Errichtung der geplanten Wohngebäude soll die Fertigstellungsfrist um vier Jahre bis zum 30. September 2030 verlängert werden. Die bisherige vertragliche Fristbindung sah einen Abschluss bis zum 7. Oktober 2026 vor. Über die Anpassung des Zeitplans hat nun die Merziger Kommunalpolitik zu befinden.
Wie aus einem Bericht von saarnews.com hervorgeht, befasst sich der Merziger Stadtrat am 12. November 2026 mit der Angelegenheit. Auf der Tagesordnung steht der Beschluss über die zweite Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der Stadtverwaltung und dem Vorhabenträger. Eine entsprechende Vorberatung der vertraglichen Anpassungen fand bereits im zuständigen Bauausschuss statt.
Verwaltung hält Gründe für nachvollziehbar
Die Stadtverwaltung stuft die vom Bauträger vorgebrachten Gründe für die Verzögerung nach Angaben des Berichts als nachvollziehbar ein. Neben der Verlängerung bis Ende September 2030 sieht die geplante Vertragsänderung zudem einen weiteren Puffer vor: Demnach soll der Oberbürgermeister die Befugnis erhalten, die Fertigstellungsfrist bei Vorliegen besonderer Gründe um nochmals bis zu zwei Jahre zu verlängern. Damit erhielte das Projekt bei unvorhergesehenen Entwicklungen einen zusätzlichen zeitlichen Handlungsspielraum.
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Durchführungsverträge regeln bei städtebaulichen Projekten die Pflichten und Fristen zwischen Kommunen und privaten Investoren verbindlich, insbesondere um eine zügige und planungskonforme Umsetzung von Wohnraum zu gewährleisten.
Verzögern sich bauliche Maßnahmen, erfordern Anpassungen der vertraglichen Eckdaten formelle Beschlüsse der jeweiligen Räte. Nach den bisherigen Beratungen im Ausschuss obliegt die finale Entscheidung über die Neuregelung für das Wohngebiet in Hilbringen nun dem gesamten Stadtrat.
