Wirecard-Prozess, Markus Braun

Wirecard-Prozess: Verteidiger von Markus Braun wollen Verfahren kurz vor Urteil stoppen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 13:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Münchner Wirecard-Prozess will die Verteidigung von Ex-Konzernchef Markus Braun das Verfahren kurz vor dem möglichen Urteil stoppen. Sie fordert eine Aussetzung, weil eine inzwischen ausgelieferte frühere Managerin bislang nicht als Zeugin ausgesagt hat.

Im Wirecard-Prozess ist die Verteidigungsstrategie des früheren Konzernchefs Markus Braun gescheitert. (Archivbild) - Bild: Lennart Preiss/dpa
Im Wirecard-Prozess ist die Verteidigungsstrategie des früheren Konzernchefs Markus Braun gescheitert. (Archivbild) - Bild: Lennart Preiss/dpa

Im Münchner Wirecard-Prozess wollen die Verteidiger des früheren Vorstandschefs Markus Braun das seit fast vier Jahren laufende Verfahren kurz vor dem möglichen Urteil noch stoppen.

Verteidigung fordert Aussetzung

Brauns Anwältin Theres Kraußlach beantragte, den Prozess auszusetzen. Sie begründete dies mit Brauns Recht auf ein faires Verfahren und erklärte, die Sachlage habe sich „grundlegend geändert“.

Eine Aussetzung hätte weitreichende Folgen: Das Verfahren um den mutmaßlich größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte müsste von vorn beginnen. Der Prozess läuft seit Dezember 2022.

Neue Anklage als Begründung

Die Verteidigung will zunächst den Ausgang eines separaten Betrugsverfahrens gegen eine frühere Wirecard-Managerin abwarten. Die Frau war im Vertrieb für Asien zuständig und soll eng mit dem seit 2020 untergetauchten früheren Vertriebsvorstand Jan Marsalek zusammengearbeitet haben.

Die in Singapur lebende Managerin war für deutsche Strafverfolger jahrelang nicht erreichbar, wurde aber Anfang dieses Jahres ausgeliefert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhob im Juli Anklage gegen sie.

Managerin verweigerte Aussage

Die Managerin hätte im Münchner Verfahren bereits als Zeugin aussagen sollen. Sie berief sich jedoch auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Ihre Rolle sei für die Wahrheitsfindung von zentraler Bedeutung, argumentierte Kraußlach. Andernfalls bestehe die Gefahr eines Fehlurteils zulasten Brauns.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für eine Aussetzung. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch kündigte eine schnelle Entscheidung der Kammer an: „Wir werden das wahrscheinlich sehr zeitnah entscheiden.“

Braun droht lange Haftstrafe

Dass bei Wirecard in großem Stil betrogen wurde und Milliarden verschwanden, ist im Prozess unstrittig. Braun hat seine Unschuld mehrfach beteuert und sich als Opfer der Betrügergruppe um Marsalek dargestellt, zu der auch die in Koblenz angeklagte Managerin gehört haben soll.

Auf einen Freispruch kann Braun nach dem bisherigen Verlauf kaum hoffen. Födisch bezeichnete seine Verteidigungsstrategie bereits vor dem Aussetzungsantrag als „nicht nachvollziehbar“ und „nicht schlüssig“. Braun sitzt seit mehr als sechs Jahren ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Ein Verfahren mit außergewöhnlicher Dauer

Der Münchner Wirecard-Prozess läuft seit Dezember 2022 und gehört damit zu den besonders langwierigen Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland. Im Mittelpunkt steht der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Jahr 2020, nachdem ein Milliardenbetrag in der Bilanz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Insolvenz löste Ermittlungen gegen mehrere frühere Manager sowie eine breite Debatte über Unternehmensaufsicht und staatliche Kontrolle aus.

Die Bedeutung der fehlenden Zeugin

Für die Verteidigung ist die inzwischen ausgelieferte frühere Managerin deshalb wichtig, weil sie im Asiengeschäft tätig und eine enge Mitarbeiterin des untergetauchten früheren Vertriebsvorstands Jan Marsalek gewesen sein soll. Ihre Aussage könnte aus Sicht der Verteidigung helfen, die Verantwortungsverteilung innerhalb des Konzerns neu zu bewerten. Dass sie sich im laufenden Verfahren auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen hat, hat diese Frage bislang offengelassen.

Was nun auf dem Spiel steht

Eine Aussetzung würde das Verfahren erheblich zurückwerfen, weil die Hauptverhandlung nach einem Neubeginn erneut aufgerollt werden müsste. Für das Gericht steht dem das Interesse an einem zeitnahen Abschluss gegenüber; für Braun geht es zugleich um die strafrechtliche Bewertung seiner Rolle nach mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft. Die Entscheidung über den Antrag bestimmt daher nicht nur den weiteren Zeitplan, sondern auch, ob zentrale offene Fragen noch in diesem Prozess erörtert werden.

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