Widerrufsbutton-Pflicht: Neue Regeln für Online-Shops seit 19. Juni
20.06.2026 - 21:08:24 | boerse-global.de
Seit dem 19. Juni müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die neue Regelung im Paragrafen 356a BGB macht den Vertragswiderruf so einfach wie den Abschluss. Betroffen ist praktisch der gesamte B2C-Handel – von Waren über Streaming bis zu Finanzdienstleistungen.
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Zweistufiges Verfahren ohne Hürden
Die technische Umsetzung folgt einem klaren Schema: Händler müssen eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ bereitstellen. Ein Klick führt zur Bestätigungsseite, auf der Kunden Name, Bestellnummer und E-Mail angeben. Ein letzter Klick auf „Widerruf bestätigen“ schließt den Vorgang ab.
Wichtig: Die Funktion muss ohne Login erreichbar sein. Händler bestätigen den Eingang automatisch per E-Mail. Ein Widerrufsgrund ist nicht nötig. Die Frist bleibt bei 14 Tagen – fehlt der Button, verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Eine YouGov-Umfrage zeigt: 79 Prozent der Bevölkerung begrüßen die Neuerung. Handelsverbände kritisieren dagegen die zusätzliche Bürokratie. Bei Verstößen drohen Abmahnungen zwischen 500 und 2.000 Euro.
Wegfall von Zollfreigrenzen
Der Widerrufsbutton ist nur eine von mehreren Neuerungen 2026. Seit Januar greift das CO?-Grenzausgleichssystem CBAM für Importe emissionsintensiver Waren aus Nicht-EU-Ländern. Kleinsendungen unter 150 Euro sind noch ausgenommen – aber nicht mehr lange.
Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Das trifft vor allem Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress. Analysten erwarten Preissteigerungen zwischen 30 und 75 Prozent im Niedrigpreissegment. Ziel: Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Händlern abbauen.
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Neue Kennzeichnungspflichten ab September
Ab dem 27. September müssen Onlineshops ein EU-Gewährleistungslabel und ein Garantielabel (GARAN) anzeigen. Die EU-Kommission stellt ein Online-Tool zur Erzeugung bereit.
Weitere Neuerungen: Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Rücknahmepflichten für Einweg-E-Zigaretten. Bis Juni mussten die Mitgliedstaaten die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Ab dem 31. Juli wird die Reparatur zur vorrangigen Standardlösung bei Mängeln – sofern sie günstiger als ein Austausch ist.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August in Kraft. Die genaue Auslegung zur Verantwortlichkeit bei Versandetiketten wird noch diskutiert. Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten wurde dagegen auf Juni 2027 verschoben.
Für Online-Händler bedeutet die aktuelle Regeldichte einen massiven Anpassungsdruck – bei der Gestaltung ihrer Web-Oberflächen und bei der Überprüfung ihrer Lieferantenbeziehungen.
