Widerrufsbutton: Neue Pflicht für Online-Shops ab Juni 2026
04.06.2026 - 20:45:56 | boerse-global.de
Gericht stoppt Schadensersatzklagen von Autobauern-Mitarbeitern
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 29. Mai 2026 die Klagen zweier Mitarbeiter eines großen Automobilherstellers abgewiesen. Die Beschäftigten aus der Qualitätsmanagement-Abteilung hatten Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert, weil sie angeblich nach internen Meldungen benachteiligt wurden.
Doch das Gericht erteilte ihren Forderungen eine klare Absage. Die Voraussetzungen für den Schutz durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) waren nicht erfüllt. Die Meldungen erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes und nutzten allgemeine vertragliche Berichtspflichten statt der vorgesehenen internen Meldewege. Zudem konnten die Kläger keinen ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen ihren Meldungen und den behaupteten Nachteilen nachweisen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Der aktuelle Gerichtsbeschluss verdeutlicht, wie wichtig die rechtssichere Organisation interner Meldewege ist. Dieser kostenlose Praxisleitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Gesetz sicher und DSGVO-konform in Ihrem Unternehmen umsetzen. Kostenlosen Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz herunterladen
Digitale Werkzeuge für die Lieferketten-Prüfung
Während die Gerichte klare Grenzen ziehen, wächst der Markt für digitale Compliance-Lösungen rasant. Die Diginex Limited hat am heutigen Donnerstag eine neue Komplettlösung für das Lieferketten-Management vorgestellt. Branchenprognosen zufolge wird der Markt für Sorgfaltspflicht-Lösungen von umgerechnet rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf etwa 8,8 Milliarden Euro bis 2034 anwachsen.
Ergänzend dazu etablieren sich spezialisierte Dienste für die Überprüfung von Führungskräften. Diese Systeme analysieren nach DSGVO-konformen Standards familiäre Verflechtungen, finanzielle Abhängigkeiten und unternehmensübergreifende Beteiligungen – und das in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Benelux-Staaten.
NIS-2: Neue Pflichten für die Cybersicherheit
Die deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) steht kurz vor dem Vollbetrieb. Der Bundestag hatte das Gesetz am 13. November 2025 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 zu. Für Unternehmen aus 18 betroffenen Sektoren bedeutet das strenge Registrierungspflichten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Einführung mehrstufiger Risikomanagement-Maßnahmen.
Ein Webinar der G DATA CyberDefense AG am 10. Juni 2026 soll Klarheit über Meldefristen und die erforderlichen Datensätze bei Sicherheitsvorfällen schaffen.
Neben den neuen NIS-2-Vorgaben steigen auch die Risiken durch gezielte Hacker-Angriffe auf deutsche Unternehmen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Anti-Phishing-Paket, mit welchen psychologischen Tricks Angreifer arbeiten und wie Sie Ihre Firma wirksam schützen. In 4 Schritten zur erfolgreichen Hacker-Abwehr
Der elektronische Widerrufsbutton kommt
Schon in diesem Monat tritt eine weitere wichtige Änderung in Kraft: Ab Juni 2026 müssen Unternehmen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über Online-Schnittstellen abschließen, einen elektronischen Widerrufsbutton gemäß §356a BGB bereitstellen. Fehlt dieser zweistufige Widerrufsprozess, drohen Bußgelder: bis zu 50.000 Euro für kleine Unternehmen oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes für größere Firmen.
Transparenz in der Berichterstattung
Die aktualisierten Vorgaben zum Public Country-by-Country Reporting (pCbCR) unterstreichen den Trend zur Transparenz. Zwar ist derzeit keine verpflichtende externe Prüfung vorgeschrieben, doch die Geschäftsführung trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Steuer- und Rechtsexperten von Rödl & Partner betonen, dass wirksame Governance-Modelle und interne Kontrollsysteme unverzichtbar sind – Fehler bei der Aggregation globaler Zahlen seien keine Seltenheit.
In einem weiteren richtungsweisenden Urteil vom 10. März 2026 stellte der Bundesgerichtshof klar: Der verfassungsrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit umfasst auch faktenbasierte Rechercheergebnisse – selbst wenn diese später angefochten werden. Das Gericht wies die Klage der Gründer eines Sportwetten-Anbieters gegen einen Medienbericht aus dem Jahr 2021 ab. Das öffentliche Interesse an investigativer Recherche überwiege in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
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