Widerrufsbutton, Pflicht

Widerrufsbutton: Neue Pflicht für alle Online-Shops ab Juni

21.06.2026 - 12:17:28 | boerse-global.de

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und verlängerte Fristen.

Neuer Widerrufsbutton: Pflicht für alle Online-Shops ab Juni 2026
Widerrufsbutton - Ein Laptop-Bildschirm zeigt einen digitalen Widerrufsbutton mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ und rechtliche Dokumente im Hintergrund. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 19. Juni müssen alle Online-Shops einen elektronischen Widerrufsbutton anbieten. Die Neuregelung nach § 356a BGB gilt für alle Unternehmen, die Fernabsatzverträge über Webseiten, Apps oder Marktplätze abschließen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

So muss der Widerruf funktionieren

Das Gesetz schreibt einen zweistufigen Prozess vor. Kunden klicken zunächst auf einen Button mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“. Im zweiten Schritt bestätigen sie den Widerruf durch eine weitere Schaltfläche.

Der Händler muss den Eingang unverzüglich elektronisch bestätigen – inklusive Datum und Uhrzeit. Der Widerrufsbutton muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Ein Login-Zwang ist verboten, auch bei Gastbestellungen.

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Unternehmen dürfen keine Widerrufsgründe abfragen. Zur Identifizierung reichen Name, E-Mail und Vertragskennung.

Für wen die Pflicht gilt

Die Regelung betrifft alle Online-Shops, Buchungsportale und Apps – unabhängig von Größe oder Rechtsform. Auch auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Kaufland muss die Funktion bereitstehen.

Ausgenommen sind reine B2B-Plattformen, Privatverkäufe und Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht. Dazu zählen maßgeschneiderte Produkte oder verderbliche Waren. Auch Telefon- und E-Mail-Abschlüsse sind nicht betroffen.

In Österreich wird die zugrunde liegende EU-Richtlinie voraussichtlich erst Ende 2026 umgesetzt.

Was bei Verstößen droht

Fehlt der Button, wird es teuer. Neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (500 bis 2.000 Euro) verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch: von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage.

Eine YouGov-Umfrage vom Juni 2026 zeigt: 79 Prozent der Bevölkerung begrüßen die Regelung. Rund ein Drittel würde wegen der einfacheren Widerrufsmöglichkeit häufiger online einkaufen.

Wirtschaftsverbände warnen vor erhöhtem Abmahnrisiko und Missbrauch. Experten empfehlen technische Schutzmaßnahmen wie Rate-Limiting und CSRF-Schutz.

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Weitere Neuerungen 2026

Der Widerrufsbutton ist nur eine von mehreren Änderungen. Bereits am 7. Juni endete die Frist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Ende Juli folgt das „Recht auf Reparatur“. Zudem verschärfen sich die Regeln für lithiumhaltige Batterien und das CO?-Grenzausgleichssystem (CBAM) für Importe.

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