Werkstätten-Lohn: 300.000 Beschäftigte verdienen 233 Euro monatlich
17.06.2026 - 19:48:38 | boerse-global.de
Rund 300.000 Beschäftigte in deutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfBM) verdienen im Schnitt 233 Euro im Monat. Der allgemeine Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro.
Jürgen Linnemann will das nicht länger hinnehmen. Der 57-Jährige arbeitet seit vier Jahrzehnten in einer Werkstatt und klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf Gleichstellung mit regulären Arbeitnehmern. Sein monatlicher Lohn: 195 Euro. Unterstützt wird er von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Sozialhelden.
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Das Problem: Beschäftigte in Werkstätten stehen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“. Das schließt den Anspruch auf Mindestlohn aus. Eine Entscheidung des Gerichts wird für Anfang September erwartet.
Kritik am System der Auftragsvergabe
Doch nicht nur die Entlohnung steht in der Kritik. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Werkstätten geraten zunehmend unter Druck. Unternehmen sparten 2022 rund 84 Millionen Euro an Ausgleichsabgaben, indem sie Aufträge an die Einrichtungen vergaben.
Kritiker sehen darin ein System, das Beschäftigung fördert, aber eine angemessene Vergütung der tatsächlichen Leistung erschwert.
Dialogprozess beendet – Verbände schlagen Alarm
Parallel zum juristischen Verfahren endete am Dienstag der „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Ergebnisse stoßen bei Branchenvertretern auf scharfe Ablehnung.
Christof Schaefers vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt davor, die Eingliederungshilfe als Instrument zur Haushaltskonsolidierung zu missbrauchen. Geplant sind unter anderem stärkere Pauschalierung von Leistungen und Gruppenangebote als Standard.
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Auch die freie Wahl des Wohnortes könnte künftig unter strengeren Kostenvorbehalt fallen. Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) startete unter dem Motto „Nicht am Menschen sparen“ eine Kampagne. Verbandsvorsitzender Frank Stefan betont: Einsparungen in diesem Bereich schmälern direkt die Lebensqualität der Betroffenen. Gefordert werden stattdessen Bürokratieabbau und Digitalisierung.
Rückschlag beim Behindertengleichstellungsgesetz
Die Debatte wird durch Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verschärft. Aus dem aktuellen Kabinettsentwurf strich die Regierung eine geplante Beweislasterleichterung. Diese hätte es Betroffenen ermöglicht, Diskriminierung durch bloße Glaubhaftmachung rechtlich geltend zu machen.
Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) spricht von einem Rückschlag für die Rechte von rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist auf die Ergebnisse der Ressortabstimmung. Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist für den 22. Juni angesetzt.
Positive Signale trotz Spannungen
Trotz aller Konflikte gibt es auch Fortschritte. In Diepholz gründete sich das Inklusionsunternehmen „ZusammenWerk“. Bis zu 50 Prozent der Stellen sind dort mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzt.
Am 24. September findet erneut der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Menschen mit und ohne Behinderung tauschen ihre Arbeitsplätze – im Vorjahr beteiligten sich rund 4.800 Personen.
Auch auf staatlicher Ebene tut sich etwas: Sachsen hat als fünftes Bundesland seine Verfassung in Leichte Sprache übersetzt. Landtagspräsident Alexander Dierks nennt das einen wichtigen Schritt zur Selbstbestimmung – auch wenn die Standardversion weiterhin allein rechtsgültig bleibt.
