KI-Haftung: Google haftet für Falschaussagen in AI Overviews
17.06.2026 - 19:48:38 | boerse-global.de
Der Schweizer Ständerat hat die Vorlage zum Urheberrechtsgesetz am Mittwoch ohne Gegenstimme an den Bundesrat zurückgewiesen. Grund: Die aktuelle Fassung berücksichtige den Einfluss generativer KI nicht ausreichend.
Nachbesserung gefordert
Ursprünglich sollte das Gesetz Plattformen wie Google verpflichten, für Textausschnitte und Vorschaubilder eine Vergütung an Medienhäuser zu zahlen. Der Nationalrat hatte dieser Version Anfang März mit großer Mehrheit zugestimmt.
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Der Ständerat sieht das anders. Die kleine Kammer will, dass künftig auch KI-Anbieter für die Nutzung journalistischer Inhalte zur Kasse gebeten werden. Der Bundesrat soll nun die Auswirkungen von KI auf die Funktionsweise von Internetplattformen vertieft prüfen. Justizminister Beat Jans signalisierte Zustimmung.
Experten rechnen mit einer Verzögerung von etwa zwei Jahren. Eine entsprechende Motion der FDP-Ständerätin Petra Gössi zum Schutz vor unautorisierter KI-Nutzung war bereits zuvor überwiesen worden.
Kampf gegen sexualisierte Deepfakes
Parallel dazu treibt das Parlament Maßnahmen gegen KI-Missbrauch voran. Der Nationalrat nahm am Dienstag oppositionslos eine Motion von Raphaël Mahaim (Grüne) an. Sie fordert den Bundesrat auf, noch dieses Jahr ein Verbot von sexualisierten Deepfake-Inhalten zu erarbeiten.
Geplant ist eine Regelung, die KI-Anbieter zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Eine noch zu definierende Prüfinstanz soll Sanktionen verhängen können.
Auch auf EU-Ebene zeichnet sich eine Verschärfung ab: Das EU-Parlament stimmte mit 423 zu 57 Stimmen für ein entsprechendes Verbot. Durchgesetzt werden soll es ab dem 2. Dezember 2026 durch das EU-KI-Amt.
Debatte um KI-Kennzeichnung im Journalismus
In Deutschland hat sich unterdessen eine Kontroverse über die Transparenz KI-generierter Inhalte entwickelt. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte am Mittwoch eine Erweiterung des Pressekodex um eine explizite Kennzeichnungspflicht für KI-Texte.
„Es geht um die Glaubwürdigkeit des Journalismus und die notwendige Transparenz gegenüber dem Publikum“, betonte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.
Der Deutsche Presserat lehnt eine generelle Kennzeichnungspflicht ab. „Der Pressekodex verlangt keine spezifische Markierung der eingesetzten Technologie, solange die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wird“, so Sprecher Moritz Döbler. Er verwies auf die Schwierigkeit, eine klare Grenze zu ziehen. Eine Regelung für KI-generierte Fotos gibt es bereits.
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Haftungsrisiken für KI-Suchergebnisse
Konkret wurde die rechtliche Verantwortlichkeit durch ein Urteil des Landgerichts München I vom 28. Mai. Die Richter stellten fest: Google haftet als unmittelbarer Störer für Falschaussagen in seinen KI-generierten Zusammenfassungen (AI Overviews).
Das Gericht wertete diese Zusammenfassungen als eigene Inhalte des Plattformbetreibers – nicht als fremde Informationen. Die üblichen Haftungsprivilegien aus dem Digital Services Act greifen in diesem Fall nicht. Betroffene Unternehmen haben demnach einen Anspruch auf Unterlassung, wenn KI-Systeme falsche Tatsachenbehauptungen über sie verbreiten.
