Werbekennzeichnung, Landgericht

Werbekennzeichnung: Landgericht Köln schärft Regeln für Social Media

23.06.2026 - 00:22:55 | boerse-global.de

Aktuelle Urteile zu DSGVO und Werbekennzeichnung: EuGH lehnt automatisches Beweisverbot ab, Niederlande verhängen 100 Mio. Euro Bußgeld.

LG Köln: Werbung in Social Media muss im Vorschaubild erkennbar sein
Werbekennzeichnung - Ein juristisches Dokument mit einem Richterhammer und einem Computerbildschirm, der Datendiagramme anzeigt, symbolisiert Datenschutzgesetze und Marketingvorschriften. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das entschied das Landgericht Köln im Mai 2026. Ein Hinweis nur in der Bildunterschrift reicht nicht aus.

Die Entscheidung ist Teil einer Reihe aktueller Urteile, die den datenschutzrechtlichen Rahmen für Marketing und Datenverarbeitung in Deutschland und Europa neu justieren.

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Wann liegt gemeinsame Verantwortlichkeit vor?

Das Verwaltungsgericht Berlin gab im Oktober 2025 der Klage eines werbenden Unternehmens gegen eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten statt. Im Kern ging es um die Frage: Sind Unternehmen und Adresshändler im Lettershop-Verfahren automatisch gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO?

Das Gericht sagt: Nein. Gibt das werbende Unternehmen lediglich Zielgruppenmerkmale vor, ohne jemals Zugriff auf die tatsächlichen Adressdaten zu erhalten, liegt keine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Entscheidet das Unternehmen nicht über die konkrete Auswahl der Empfänger, bleibt die Verantwortung bei den spezialisierten Akteuren.

In der Fachwelt gilt diese Abgrenzung weiterhin als umstritten. Die Entscheidungsgewalt im Einzelfall ist komplex.

Erfolg für Rewe bei Coupon-Gestaltung

Der Handelskonzern Rewe konnte einen juristischen Erfolg verbuchen. Vor dem Oberlandesgericht Köln zog die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen die Gestaltung von Bonus-Coupons in der Rewe-App zurück.

Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass bei den Coupons keine konkreten Produktpreise angezeigt wurden. Das OLG Köln sah darin jedoch keine Verpflichtung. Damit wurde ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln aus November 2025 gegenstandslos.

EuGH: Kein automatisches Beweisverbot bei rechtswidrigen Daten

Der Europäische Gerichtshof sorgte am 18. Juni 2026 für Klarheit beim Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen. Die Richter entschieden: Die DSGVO sieht kein automatisches Beweisverwertungsverbot für Daten vor, die entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhoben wurden.

Im konkreten Fall ging es um den Zugriff auf das private eBay-Konto einer ehemaligen Mitarbeiterin durch den Arbeitgeber. Zwar müssen Gerichte die DSGVO-Vorgaben beachten. Doch nationale Prozessregeln können die Verwertung solcher Daten erlauben – sofern sie klar und verhältnismäßig sind. Eine Einzelfallabwägung bleibt für die nationalen Gerichte zwingend erforderlich.

100 Millionen Euro Bußgeld für Datentransfer nach Russland

Die Risiken bei Missachtung der Datenschutzvorgaben verdeutlicht ein aktuelles Verfahren aus den Niederlanden. Die dortige Aufsichtsbehörde verhängte eine Strafe von 100 Millionen Euro gegen MLU B.V. (Yango). Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Daten von Fahrern und Fahrgästen aus Finnland und Norwegen nach Russland übermittelt zu haben – ohne ausreichendes Schutzniveau.

Die Behörde betonte: Die bloße Verwendung von Standardvertragsklauseln reicht nicht. Unternehmen müssen den tatsächlichen Schutz im Empfängerland aktiv nachweisen.

Auch in Deutschland drohen empfindliche Bußgelder. Die Bundestagsverwaltung leitete ein Verfahren gegen das Magazin Compact ein. Trotz Unterlassungsaufforderung soll das Magazin eine Veranstaltungsreihe durchgeführt haben, die als unerlaubte Wahlwerbung für die AfD eingestuft wird. Hier steht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro im Raum.

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Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben sich klare Anforderungen für die Praxis:

Marketing-Kooperationen: Im Lettershop-Verfahren muss die Trennung der Datenströme strikt dokumentiert werden. Nur so lässt sich eine ungewollte gemeinsame Verantwortlichkeit vermeiden.

Social Media: Werbekennzeichnungen müssen unmittelbar in der visuellen Vorschau platziert werden. Ein Business-Profil allein macht einen Beitrag noch nicht automatisch zur Werbung.

Datentransfers: Bei Übermittlungen in Drittstaaten außerhalb der EU reicht die formale Unterzeichnung von Klauseln nicht mehr. Eine Prüfung der tatsächlichen Rechtslage im Zielland ist notwendig.

IT-Sicherheit: Dass ein lückenloser Schutz technisch oft unmöglich ist, bestätigte das Sozialgericht Nürnberg im Juni 2026. Eine Klage wegen eines Datenlecks bei einer Krankenkasse wurde abgewiesen. Ein Hackerangriff allein beweise noch keinen Verstoß gegen erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen. Entscheidend sei ein proaktives Risikomanagement.

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