Cookie-Compliance, Kläger

Cookie-Compliance: 91.500 Kläger gegen Meta wegen unsichtbarer Tracking

23.06.2026 - 00:24:11 | boerse-global.de

Zahlreiche Unternehmen aktualisieren ihre Cookie-Richtlinien. Parallel wächst der Druck auf Meta durch eine Sammelklage mit fast 91.500 Klägern.

Cookie-Updates: Firmen passen Richtlinien im Juni 2026 an
Cookie-Compliance - Ein stilisiertes, leuchtend blaues Vorhängeschloss-Symbol über einem digitalen Netzwerk, das Datensicherheit und Datenschutz im Web symbolisiert. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Schweizer Kanzlei Kellerhals Carrard setzt seit heute auf eine neue Regelung, die neben notwendigen Cookies auch Marketing-Tools wie Google Analytics umfasst. Rechtsgrundlage ist eine Kombination aus berechtigtem Interesse und ausdrücklicher Nutzer-Einwilligung nach der DSGVO.

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Hotels und Ferienanlagen ziehen nach

Auch Anbieter aus Tourismus und Gastgewerbe haben neue Vorgaben in Kraft gesetzt. Bei Off Grid Girona gelten erteilte Zustimmungen für Marketing- und Analyse-Cookies nun 24 Monate. Das Nan Boutique Hotel & Resort folgt dem gleichen Muster. Der Trend ist klar: Cookie-Banner werden vom technischen Hindernis zum zentralen Compliance-Element.

Metas unsichtbare Tracking-Falle

Parallel zu den individuellen Bemühungen rückt die Rolle großer Plattformen in den Fokus. Meta nutzt unsichtbare Business-Tools, um Nutzeraktivitäten zu erfassen. Schätzungen zufolge sind solche Werkzeuge auf 30 bis 40 Prozent aller Webseiten weltweit implementiert.

Besonders heikel: Die Datenerfassung betrifft auch Personen ohne Facebook- oder Instagram-Konto. Die Tools übermitteln Informationen im Hintergrund – die Kontrolle über die eigenen digitalen Spuren schwindet.

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Fast 91.500 Kläger gegen Meta

Die Konsequenzen lassen nicht lange auf sich warten. In Deutschland hat die Stiftung Warentest eine Sammelklage gegen Meta initiiert. Stand März 2026 haben sich fast 91.500 Personen angeschlossen.

Gerichte sprachen betroffenen Nutzern bereits Schadensersatzsummen von bis zu 10.000 Euro zu. Branchenexperten warten nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Es könnte richtungsweisend für den Umgang mit großflächigem Tracking und Entschädigungsansprüchen werden.

Die aktuellen Anpassungen bei kleineren und mittleren Unternehmen sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Eine fehlerhafte Einbindung von Drittanbieter-Tools kann für Betreiber zu erheblichen Haftungsrisiken führen – besonders wenn die Einwilligungen nicht rechtskonform eingeholt wurden.

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