Gesetzentwurf, Vorübergehend

Gesetzentwurf: Vorübergehend kein Bürgergeld bei Arbeitsverweigerung

28.12.2023 - 15:57:39 | dpa.de

Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen.

Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete am Donnerstag die "Bild"-Zeitung über die Pläne. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.

Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, es gebe "einige wenige Beziehende von Bürgergeld", die Jobangebote beharrlich verweigerten. Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. "Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit", sagte Heil der "Bild". "Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen."

Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt - und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.

Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, in denen ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.

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