Wärmewende reformiert: 65%-Regel fällt, Gas bleibt bis 2045 erlaubt
14.06.2026 - 09:11:31 | boerse-global.de
Kern der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG): Die Pflicht zum 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil beim Heizungstausch fällt. Gas- und Ölheizungen bleiben unter Auflagen erlaubt.
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Stufenplan bis 2045
Der Koalitionsentwurf von CDU/CSU und SPD setzt auf einen schrittweisen Umstieg. Konventionelle Heizungen sind weiterhin zulässig – aber sie müssen auf CO2-neutrale Brennstoffe umgerüstet werden. Der Zeitplan:
- Ab 1. Januar 2029: 10 Prozent Biomethan oder grüne Gase
- 2030: 15 Prozent
- 2035: 30 Prozent
- 2040: 60 Prozent
Bis 2045 soll der Gebäudesektor komplett klimaneutral sein. Ein generelles Verbot fossiler Heizungen ist nicht vorgesehen. Die Regierung strebt eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) an. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten – das Kabinett hatte Mitte Mai bereits zugestimmt.
Wer zahlt? Neue Regeln für Mieter und Vermieter
Ab 2028 greift eine Kostenbremse: CO?-Preise, Gasnetzentgelte und Mehrkosten für Biogas teilen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte. Ausnahme: Gewerbemieten. Branchenschätzungen zufolge kommen auf Vermieter jährlich 400 bis 800 Euro pro Wohnung zu – nicht umlegbar auf die Miete.
Für Energieversorger gilt ab 2028 eine verbindliche Grüngasquote. Sie müssen wachsende Anteile regenerativer Gase ins Netz einspeisen. Die KfW-Förderung bleibt bestehen: Selbstnutzer erhalten bis zu 70 Prozent Zuschuss, Vermieter bis zu 50 Prozent – gesichert bis 2029.
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Kritik von allen Seiten
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnt vor einer Kostenfalle für kleine und mittlere Unternehmen. Biomethan sei rund 50 Prozent teurer als fossiles Erdgas. Die Linke prüft eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht – der Wegfall strengerer Umweltvorgaben verstoße gegen das Verschlechterungsverbot (Artikel 20a Grundgesetz).
Unionspolitiker Jens Spahn verteidigt die Reform: Sie bringe technologische Freiheit und bürokratische Entlastung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt das Ende der Unsicherheit – kritisiert aber die mietrechtlichen Änderungen.
Parallel treibt das Wirtschaftsministerium das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) voran: Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 27 Prozent gegenüber 2008 sinken. Die DIHK warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken – ein strikter Sparkurs könnte das reale Bruttoinlandsprodukt spürbar drücken.
