EU-Entgelttransparenz, Bundesregierung

EU-Entgelttransparenz: Bundesregierung verfehlt Frist um Monate

14.06.2026 - 09:02:47 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verschiebt die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf 2027. Neue Regeln zu Gehaltsangaben und Beweislastumkehr stehen damit vorerst aus.

EU-Transparenzrichtlinie: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
EU-Entgelttransparenz - Eine Gruppe von Menschen, darunter Männer und Frauen, steht in einem modernen Büro um einen Konferenztisch, diskutiert über gleiche Bezahlung. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die für den 7. Juni 2026 gesetzte Frist ist verstrichen, das Gesetzesvorhaben liegt nun auf Eis.

Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, dass die Regierung die Umsetzung erst Anfang 2027 wieder aufnehmen will. Dabei sieht die Richtlinie weitreichende Neuerungen vor: Arbeitgeber müssten künftig bereits in Stellenanzeigen Gehaltsspannen nennen. Auch das Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Verdienst zu fragen, ist Teil der Vorgaben.

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Beweislastumkehr und Korrekturpflicht

Ein zentraler Punkt ist die Beweislastumkehr. Wer wegen Entgeltbenachteiligung klagt, muss nicht mehr selbst nachweisen, dass Diskriminierung vorliegt. Stattdessen müssen Arbeitgeber beweisen, dass sie fair bezahlen.

Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten trifft eine zusätzliche Pflicht: Liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei über 5 Prozent und lässt sich nicht durch sachliche Gründe rechtfertigen, müssen sie gegensteuern.

Der Gender Pay Gap in Deutschland stagniert derzeit bei 16 Prozent. Der diesjährige Equal Pay Day am 27. Februar machte das Ausmaß deutlich: 58 Tage arbeiteten Frauen rechnerisch unbezahlt.

Ost-West-Gefälle bleibt bestehen

Die Unterschiede zwischen den Landesteilen sind enorm. In Westdeutschland beträgt die Lohnlücke 17 Prozent, in Ostdeutschland nur 5 Prozent. Besonders krass zeigt sich das im Saarland: Männer beziehen dort die bundesweit höchsten Renten, Frauen die geringsten.

Im Kreis Merzig-Wadern liegen die Frauenrenten im Schnitt bei 808 Euro – Männer erhalten 1.371 Euro. Experten führen das auf die hohe Teilzeitquote bei Müttern und die überwiegend von Frauen geleistete häusliche Pflege zurück.

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Neue Gesetze für Tariftreue und Plattformarbeit

Während die Transparenzrichtlinie auf sich warten lässt, sind andere arbeitsrechtliche Neuerungen bereits in Kraft. Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz (BTTG). Der Bund vergibt Aufträge ab 50.000 Euro nur noch an tarifzahlende Unternehmen.

Gewerkschaften sehen jedoch Lücken: Bereiche wie die außeruniversitäre Forschung mit über 100.000 Beschäftigten oder bestimmte Bildungsdienstleistungen sind nicht erfasst.

Auf internationaler Ebene gab es ebenfalls Bewegung. Die ILO-Konferenz in Genf verabschiedete am 13. Juni 2026 ein erstes verbindliches Regelwerk für Plattformarbeit. Die Konvention – mit 406 Stimmen deutlich angenommen – soll Mindestlöhne für Plattformbeschäftigte sichern und menschliche Kontrolle bei algorithmischen Entscheidungen über Entgelte oder Kontosperrungen vorschreiben.

Streit um die richtigen Lösungen

Die wirtschaftspolitische Debatte über die Ursachen der Lohnlücke ist kontrovers. Marcel Fratzscher vom DIW Berlin fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Das würde die ökonomische Freiheit von Frauen stärken und Wirtschaftswachstum generieren, argumentiert er.

Andere Stimmen warnen vor Pauschalisierung. Sie fragen, ob die Unterschiede wirklich auf systematischer Diskriminierung beruhen oder auf individuellen Berufsbiografien und Branchenwahl.

Während die Politik auf gesetzliche Transparenz setzt, haben Gewerkschaften in einzelnen Branchen Erfolge erzielt. Rund 250.000 Beschäftigte im Bau- und Holzbereich erhalten nach der Frühjahrslohnrunde 2026 durchschnittlich 3,5 Prozent mehr. Damit liegt die Lohnentwicklung in diesem Sektor seit 2019 über der Inflation.

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