VW-Jubiläumsprämien, Gericht

VW-Jubiläumsprämien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung

31.05.2026 - 17:22:11 | boerse-global.de

LAG Niedersachsen weist Millionenklage ehemaliger VW-Manager ab, spricht aber Mitarbeitern höhere Jubiläumsprämien zu.

VW-Jubiläumsprämien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung - Foto: über boerse-global.de
VW-Jubiläumsprämien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung - Foto: über boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat am Donnerstag zwei wegweisende Urteile im Rechtsstreit mit Volkswagen gefällt. Während eine Klage von ehemaligen Managern auf rund 7,5 Millionen Euro Schadenersatz abgewiesen wurde, muss der Autobauer in einem anderen Fall höhere Jubiläumsprämien zahlen.

Whistleblower-Klage: Kein Schutz nach dem Hinweisgebergesetz

Die 17. Kammer des LAG Niedersachsen wies die Berufung von zwei früheren Führungskräften zurück. Sie hatten Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro gefordert. Die Kläger behaupteten, berufliche Nachteile erlitten zu haben, nachdem sie auf Schadstoffe in den Hochdächern von VW-Nutzfahrzeugen hingewiesen hatten.

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Das Gericht stellte gleich mehrere Gründe für die Abweisung fest. Die Meldungen der Manager erfolgten vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Zudem hätten die Kläger die internen Meldewege des Unternehmens nicht genutzt, wie es das Gesetz vorschreibt.

Die Richter sahen zudem keinen ausreichenden Nachweis für einen kausalen Zusammenhang zwischen den Meldungen und den behaupteten Nachteilen. Konkrete Beweise für angeblich versprochene Beförderungen, die später aus Rache ausgeblieben sein sollen, wurden nicht erbracht.

Der Autobauer begrüßte das Urteil. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig beendet: Das Gericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu. Separate Verfahren zu den Kündigungen der Manager sind weiterhin anhängig.

Jubiläumsprämien: VW muss nachzahlen

In einem zweiten Verfahren am selben Tag entschied das LAG zugunsten von zwei langjährigen Mitarbeitern. Ein IT-Spezialist und ein Entwickler erhalten höhere Jubiläumsprämien. Das Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig.

Der Streit drehte sich um die Frage, ob die Zahlungen nach einem älteren Tarifvertrag oder einer neuen, niedrigeren Pauschalregelung zu berechnen sind. Die Kernfrage: Wann genau hatten die Mitarbeiter ihre 25-jährige Betriebszugehörigkeit vollendet?

Das Gericht wandte das Prinzip des „rechtlichen Augenblicks" an. Demnach endete die Dienstzeit beider Mitarbeiter exakt am 31. Dezember 2024 um Mitternacht. Zu diesem Zeitpunkt galten noch die alten, höheren Tarifregelungen.

Die neue Regelung, die Prämien auf 6.000 oder 12.000 Euro deckelt, sollte zwar rückwirkend zum 1. Januar 2025 greifen. Sie wurde jedoch erst am 21. Januar 2025 unterzeichnet. Für die betroffenen Mitarbeiter kam sie damit zu spät.

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Finanzielle Folgen und weitere Verfahren

Volkswagen muss den beiden Mitarbeitern nun insgesamt rund 20.700 Euro nachzahlen – die Differenz zwischen alter und neuer Prämienregelung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Gericht in diesem Fall nicht zu.

Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Rund 20 ähnliche Klagen sind derzeit anhängig. Das Gericht hat für Mitte Juni 2026 weitere Verhandlungen angesetzt. Betroffen sind Mitarbeiter, deren Dienstjubiläum zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag.

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