Deutschland, Bayern

Gericht: Preiserhöhung für Prime-Kunden unwirksam

30.10.2025 - 14:58:14 | dpa.de

Vor drei Jahren erhöhte Amazon die Preise für sein Prime-Abo - und ging dabei wohl nicht korrekt vor. Zu diesem Schluss kommt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Mitglieder von Amazon haben verschiedene Vorteile wie kostenlosen Versand und Streaming-Angebote für Filme und Serien. Dies kostet jedoch Geld. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Mitglieder von Amazon haben verschiedene Vorteile wie kostenlosen Versand und Streaming-Angebote für Filme und Serien. Dies kostet jedoch Geld. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

In einem Rechtsstreit um Preiserhöhungen hat der Online-Händler Amazon eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte eine Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. 

Amazon kündigte an, das Urteil «gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen» zu wollen. Das Unternehmen betonte, man habe Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klausel für unzulässig erklärt. Amazon legte dagegen Berufung ein.

Preissteigerung um bis zu 30 Prozent

In dem Verfahren ging es um eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen. Amazon hatte sich dabei im Jahr 2022 selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. 

Seit September 2022 zahlen Prime-Kunden bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Im Gegenzug bietet der Dienst unter anderem schnelleren und kostenlosen Versand. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Welche Folgen hat die Entscheidung für Kunden?

Laut Verbraucherzentrale können Kundinnen und Kunden auf Grundlage des Urteils Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Organisation will mit einer Sammelklage durchsetzen, dass der Online-Händler die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Eine Klage ist allerdings bisher nicht eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister eintragen

Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen.

de | wirtschaft | 68308172 |

Weitere Meldungen

Dank Obst-Gala: Bayern gewinnen erstes Finalspiel gegen Alba. Am Ende jubelt München - und das dank eines zuletzt noch erkrankten Stars. Im ersten Finalspiel um die Meisterschaft liefern Deutschlands Basketball-Größen Bayern und Alba ein Offensivspektakel. (Politik, 12.06.2026 - 22:31) weiterlesen...

Medien: Martin Demichelis soll RB-Trainer Werner ersetzen. RB Leipzig will sich offenbar von Trainer Ole Werner trennen. Nachfolger könnte ein ehemaliger Bayern-Spieler werden. Die Gerüchte halten sich hartnäckig, nun scheint Bewegung in das Thema zu kommen. (Politik, 12.06.2026 - 18:14) weiterlesen...

Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media. Was die Bildungsminister zum Umgang mit Social Media beschlossen haben. Schüler sollen Social Media nicht nur konsumieren, sondern verstehen – und sich besser vor digitalen Risiken schützen können. (Unterhaltung, 12.06.2026 - 13:09) weiterlesen...

Happy Birthday - Das Jubiläumsalbum der Sportfreunde Stiller. Der passende Titel: «Happy Birthday!». Die Sportfreunde Stiller feiern ihr Bandjubiläum gebührend - mit einer Tour, einem Film und vor allem mit einem neuen Album. (Unterhaltung, 12.06.2026 - 10:30) weiterlesen...

Bierkrise in den reichen Ländern setzt dem Hopfen zu. Doch die Pflanzer leiden unter abnehmendem Bierdurst. Das Bier verdankt seinen Geschmack hauptsächlich dem Hopfen, und Hopfen aus Deutschland wird in alle Welt exportiert. (Wirtschaft, 11.06.2026 - 16:16) weiterlesen...

Frau bringt zum dritten Mal Zwillinge auf die Welt. Aber dann noch ein zweites und drittes Mal - unglaublich! Eine Familie aus Bayern hat nun alle Hände voll zu tun. Einmal Zwillinge - das kommt vor. (Unterhaltung, 11.06.2026 - 13:56) weiterlesen...