BGH, Maßstab

BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

09.07.2024 - 16:42:09 | dpa.de

Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen wegen unwirksamer Klauseln teils nachträglich Geld zusteht. Aber wie viel?

  • Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Daniel Karmann/dpa
    Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Daniel Karmann/dpa
  • Entscheidung am BGH - Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Uli Deck/dpa
    Entscheidung am BGH - Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Uli Deck/dpa
  • Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
    Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Daniel Karmann/dpa Entscheidung am BGH - Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Uli Deck/dpa Prämiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Im Streit um Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals einen Zinssatz für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Dieser Referenzzinssatz habe einer revisionsrechtlichen Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Revisionen der Verbraucherzentrale Sachsen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Urteile der Oberlandesgerichte wies der BGH am Dienstag zurück. Die Verbraucherschützer waren mit Musterklagen gegen zwei Sparkassen vorgegangen, die Prämiensparverträge mit Kundinnen und Kunden abgeschlossen hatten. Sie wollten am BGH feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden sollen. Sie forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Das lehnte der BGH nun wie schon die Vorinstanzen ab. 

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 65428805 |