Volkswagen-Urteil: LAG zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung für Jubiläumsprämien
30.05.2026 - 05:17:52 | boerse-global.de
Mai 2026 dazu verurteilt, langjährigen Mitarbeitern die vollen Jubiläumsprämien zu zahlen. Die Entscheidung betrifft Beschäftigte, die ihre Betriebszugehörigkeits-Meilensteine genau zum Jahresbeginn 2025 erreicht haben.
Der Streit um die „juristische Sekunde“
Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Tarifabschluss zwischen Volkswagen und der IG Metall vom Dezember 2024. Die Vereinbarung, die am 21. Januar 2025 unterzeichnet wurde, sah deutliche Kürzungen bei den sogenannten Jubiläumszuwendungen vor – rückwirkend zum 1. Januar 2025.
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Bislang erhielten Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,45 Monatsgehälter, nach 35 Jahren sogar 2,9 Monatsgehälter. Das neue Modell ersetzt diese Regelung durch Pauschalzahlungen von 6.000 Euro beziehungsweise 12.000 Euro. Für viele Beschäftigte bedeutet das einen Verlust von mehreren tausend Euro.
Das Gericht befasste sich mit zwei konkreten Fällen: dem IT-Spezialisten Jens B. und dem Entwickler Uwe F. Beide feierten ihr Dienstjubiläum am 1. Januar 2025. Die Richter entschieden: Weil ihre Betriebszugehörigkeit exakt um Mitternacht des 31. Dezember 2024 vollendet war, gelten noch die alten Bonuszahlungen. Diese „juristische Sekunde“ vor Inkrafttreten der neuen Regelung machte den Unterschied.
20.700 Euro Nachzahlung – und weitere Verfahren
Volkswagen hatte den betroffenen Mitarbeitern die Differenz zwischen alter und neuer Prämie einbehalten oder zurückgefordert. Nun muss der Konzern insgesamt 20.700 Euro an die beiden Kläger nachzahlen – 7.700 Euro an den einen, 13.000 Euro an den anderen.
Das Urteil bestätigt damit frühere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Braunschweig vom September 2025 und weist die Berufung des Autobauers zurück.
Doch nicht alle Mitarbeiter haben Grund zur Freude. Beschäftigte, deren Jubiläum zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag, sind mit ihren Klagen bislang gescheitert. Das aktuelle Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig – eine weitere Revision ließ das Gericht nicht zu.
Der Rechtsstreit dürfte jedoch weitergehen: Rund 20 weitere Verfahren sind anhängig, weitere Verhandlungen sind für Mitte Juni 2026 angesetzt. Die Frage, ob VW die alten Prämienregeln für eine ganze Gruppe von Mitarbeitern anwenden muss, bleibt damit vorerst offen.
Abgewiesene Schadensersatzklage ehemaliger Manager
In einem zweiten Verfahren am selben Tag wies das LAG Niedersachsen eine Schadensersatzklage zweier ehemaliger Führungskräfte gegen Volkswagen ab. Die Kläger hatten 7,5 Millionen Euro gefordert. Sie argumentierten, sie seien beruflich benachteiligt worden, nachdem sie auf gesundheitsgefährdende Stoffe in den Hochdächern von VW-Nutzfahrzeugen hingewiesen hatten.
Das Gericht sah es als nicht ausreichend belegt an, dass den Whistleblowern Aufstiegschancen verwehrt oder Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Anders als im Prämien-Streit ließen die Richter hier eine Revision zu. Volkswagen-Vertreter zeigten sich zufrieden mit der Abweisung der Manager-Klage.
Die VW-Aktie reagierte verhalten auf die Entscheidungen: Im XETRA-Handel notierte sie nahezu unverändert mit einem minimalen Minus.
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