Volkswagen-Urteil: Gericht zwingt Konzern zu 20.700 Euro Nachzahlung
31.05.2026 - 01:05:36 | boerse-global.deDas Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen dazu verurteilt, zwei Mitarbeitern die vollen Jubiläumsprämien zu zahlen. Die Entscheidung vom 29. Mai 2026 bestätigt damit frühere Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig aus dem September 2025. Der Autobauer war in Berufung gegangen – ohne Erfolg.
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Der Streit um die gekürzten Bonuszahlungen
Im Kern geht es um eine drastische Änderung der betrieblichen Praxis. Bislang erhielten VW-Mitarbeiter für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit das 1,45-Fache ihres Monatsgehalts, für 35 Jahre sogar das 2,9-Fache. Doch Anfang 2025 strich der Konzern diese leistungsorientierte Regelung und ersetzte sie durch feste Pauschalbeträge: 6.000 Euro für 25 Jahre, 12.000 Euro für 35 Jahre. Für die betroffenen Beschäftigten bedeutete das einen erheblichen finanziellen Verlust.
Die beiden Kläger – ein IT-Spezialist und ein Entwickler – hatten ihre 25-jährige Betriebszugehörigkeit genau am 1. Januar 2025 erreicht. Ihnen stehen nun Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 20.700 Euro zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ jedoch keine Revision zu.
Das entscheidende Argument: der „juristische Sekundenbruchteil"
Die Richter in Hannover stützten ihr Urteil auf einen bemerkenswerten juristischen Kniff. Ihr Argument: Die beiden Kläger hätten ihre 25 Dienstjahre exakt um Mitternacht des 31. Dezember 2024 vollendet. Weil die Betriebszugehörigkeit technisch gesehen bereits am letzten Tag des alten Jahres endete, seien sie noch nach den alten, großzügigeren Tarifregeln zu behandeln – nicht nach den gekürzten Sätzen, die erst am 1. Januar 2025 in Kraft traten.
VW hatte dagegengehalten, ein rückwirkender Tarifvertrag vom 21. Januar 2025 rechtfertige die niedrigeren Zahlungen. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Der Anspruch auf die Prämie sei bereits Ende 2024 entstanden, spätere Tarifänderungen könnten darauf keinen Einfluss mehr haben.
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Weitere Verfahren zeichnen sich ab
Das Urteil dürfte Signalwirkung haben. Rund 20 weitere Klagen zu Jubiläumszahlungen sind beim Arbeitsgericht Braunschweig noch anhängig. Die nächsten Verhandlungstage sind für Mitte Juni 2026 angesetzt.
Besonders brisant: In Fällen, in denen das Dienstjubiläum zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag, hat VW bereits gezahlte Prämienanteile zurückgefordert – gestützt auf die rückwirkende Tarifvereinbarung. Ob diese Strategie vor Gericht Bestand hat, werden die kommenden Verfahren zeigen. Fest steht: Der Sparkurs des Autobauers stößt zunehmend auf rechtliche Grenzen.
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