Volkswagen-Umbau, Stellen

Volkswagen-Umbau: Bis zu 120.000 Stellen weltweit gefährdet

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 19:15 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bei Volkswagen und ZF Friedrichshafen eskalieren Konflikte um geplante Stellenstreichungen und Gehaltskürzungen. Tausende Arbeitsplätze sind bedroht.

Sparpläne bei VW und ZF: Widerstand der Belegschaft wächst
Arbeiter in einer Fabrikhalle, die einer unsichtbaren Person oder einem leeren Podium gegenüberstehen, was Spannung und Unsicherheit symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Großkonzerne wie Volkswagen und ZF Friedrichshafen planen tiefgreifende Sparmaßnahmen – und stoßen auf wachsenden Widerstand.

Eklat bei ZF Friedrichshafen

Bei einer Betriebsversammlung von ZF Friedrichshafen Mitte Juli wurde es laut. Über 5.000 Beschäftigte buhten Personalvorständin Lea Corzilius aus, die Veranstaltung musste abgebrochen werden. Streitpunkt: die geplante Streichung der sogenannten Zeppelin-Zulage.

Diese übertarifliche Leistung macht für rund 7.500 Mitarbeiter am Standort Friedrichshafen zwischen 7 und 13 Prozent des Grundgehalts aus. Die Unternehmensführung will sie in eine variable Erfolgsprämie umwandeln – der Betriebsrat lehnt das strikt ab.

Die finanzielle Lage des Autozulieferers ist angespannt. Im Geschäftsjahr 2025 verdoppelte ZF seinen Nettoverlust auf rund 2,15 Milliarden Euro. Bei einem Umsatz von 38,8 Milliarden Euro und einer bereinigten Ebit-Rendite von 4,5 Prozent drücken vor allem hohe Schulden das Ergebnis. Insgesamt könnten bis zu 14.000 Stellen in Deutschland wegfallen.

Volkswagen vor historischem Umbau

Auch beim Volkswagen-Konzern brodelt es. Nach einer Aufsichtsratssitzung Anfang Juli blieb ein konkreter Sparplan aus – die Unsicherheit in der Belegschaft wächst. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hatte dem Vorstand ein Ultimatum bis zum 10. Juli gesetzt.

Medienberichten zufolge könnten weltweit bis zu 120.000 Stellen gestrichen werden. Konzernchef Oliver Blume bezifferte den zusätzlichen Bedarf an Streichungen auf rund 50.000 Stellen. Zusammen mit laufenden Programmen würde das den Wegfall von insgesamt 100.000 Arbeitsplätzen bedeuten.

Besonders brisant: Mehrere deutsche Standorte stehen auf der Kippe. Branchenexperten nennen Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm als Werke, die in den 2030er Jahren ohne wettbewerbsgerechte Belegung dastehen könnten. Ein massiver Stellenabbau bei VW könnte einen Dominoeffekt auslösen: Bis zu 250.000 weitere Arbeitsplätze bei Zulieferern wären gefährdet.

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Das Unternehmen will die Modellpalette um die Hälfte reduzieren und die Ausstattungsoptionen um drei Viertel kürzen. Grund: Die Gemeinkosten liegen derzeit rund 20 Prozent über dem Branchenschnitt.

Restrukturierungswelle erfasst breite Teile der Wirtschaft

Der Trend zum Stellenabbau beschränkt sich nicht auf die Autoindustrie. Immer mehr Unternehmen nutzen Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz, um Interessenausgleiche und Sozialpläne auszuhandeln. Die Liste der betroffenen Firmen ist lang:

  • Thyssenkrupp Polysius: In Neubeckum wurde Mitte Juli ein Sozialplan für den Abbau von 430 Stellen vereinbart.
  • Aldi Süd: Der Discounter plant bis Ende 2027 rund 1.250 Stellen zu streichen.
  • BioNTech: Das Unternehmen schließt Standorte, rund 1.860 Mitarbeiter sind betroffen.
  • BSH Hausgeräte: Die Waschmaschinenproduktion in Nauen soll bis Mitte 2027 eingestellt werden.
  • Craemer Gruppe: Im Zuge einer Neuausrichtung des Werkzeugbaus in Herzebrock sind knapp 100 Beschäftigte betroffen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden.

Beim Zulieferer Martinrea Honsel in Meschede steht zudem eine Neuwahl des Betriebsrates an – inmitten des laufenden Stellenabbaus. Zuvor war ein gerichtlicher Vergleich mit dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden geschlossen worden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen und Mindestlohn

Die Rechtsprechung hat die Arbeit der Arbeitnehmervertreter präzisiert. Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied Anfang des Jahres: Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt die Amtsfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds nicht zwingend aus. Besonders bei körperlich belastenden Tätigkeiten kann das Ehrenamt trotz Krankschreibung ausgeübt werden – sofern das Mitglied seine Amtsfähigkeit anzeigt.

Gleichzeitig steigt der Kosten-druck durch höhere Lohnuntergrenzen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Studien zeigen: In Betrieben ohne Betriebsrat wird deutlich häufiger unter dieser Grenze gezahlt als in mitbestimmten Unternehmen.

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