VHH und Verdi einigen sich: 38-Stunden-Woche im Nahverkehr
06.05.2026 - 07:25:02 | boerse-global.de**
Nach neun Verhandlungsrunden haben die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) und die Gewerkschaft Verdi einen neuen Manteltarifvertrag unterzeichnet. Das Kernstück: Die schrittweise Absenkung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Der Vertrag gilt bis Ende 2029 und soll die Attraktivität des Berufs im öffentlichen Nahverkehr steigern.
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Was sich für die Beschäftigten ändert
Die Einigung bringt mehrere konkrete Verbesserungen mit sich. Neben der Arbeitszeitverkürzung wird die Höchstdauer von geteilten Diensten auf 13 Stunden begrenzt. Wer solche Schichten übernimmt, erhält künftig eine Split-Shift-Prämie von 15 Euro. Zudem greift der Nachtzuschlag bereits ab 21 Uhr – eine Stunde früher als bisher. Einmalig erhalten alle Beschäftigten eine Sonderzahlung von 1.000 Euro.
„Das ist ein echter Fortschritt für die rund 2.500 Fahrerinnen und Fahrer“, heißt es aus Verdi-Kreisen. Die Regelung soll den Job im Nahverkehr attraktiver machen – ein dringend benötigter Schritt in Zeiten des Fahrermangels.
Streikwelle und neues Tariftreuegesetz
Der Abschluss fällt in eine Phase erhöhter Arbeitskämpfe in Norddeutschland. Anfang Mai beteiligten sich rund 29.000 Menschen an 22 Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Allein in Hamburg protestierten 11.100 Demonstranten unter dem Motto „Unsere Jobs zuerst, dann eure Profite“ gegen geplante Änderungen im Arbeitsrecht.
Parallel dazu trat am 1. Mai 2026 das Bundestariftreuegesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen. Arbeitsministerin Bärbel Bas betont: „Ziel ist es, die Tarifbindung zu erhöhen und fairen Wettbewerb zu sichern.“ Derzeit sind nur etwa die Hälfte aller Jobs in Deutschland tarifgebunden.
Arbeitszeitreform: Die große Debatte
Während VHH und Verdi einen lokalen Kompromiss gefunden haben, plant die Bundesregierung grundlegende Änderungen am Arbeitszeitgesetz. Ein Gesetzesentwurf wird für Juni 2026 erwartet. Die Reform sieht vor, die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden zu ersetzen – angelehnt an EU-Vorgaben. Auch die digitale Zeiterfassung soll verpflichtend werden.
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DGB-Chefin Yasmin Fahimi läuft Sturm gegen die Pläne: „Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages wäre ein gefährlicher Rückschritt für den Arbeitnehmerschutz.“ Die Gewerkschaften befürchten eine Aufweichung des Arbeitsschutzes zugunsten flexiblerer Modelle.
EU-Entgelttransparenz: Neue Pflichten für Arbeitgeber
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regeln sehen vor:
- Gehaltsangaben in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch
- Verbot der Gehaltsfrage nach früheren Bezügen
- Für Unternehmen mit über 100 Beschäftigten: Pflicht zur Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Lohnlücke
- Beweislastumkehr bei Ungleichbehandlung: Künftig müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt
Teilkrankschreibung: Kabinett gibt grünes Licht
Bereits im April 2026 passierte das Modell der Teilkrankschreibung das Bundeskabinett. Unterstützt von Kanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken, könnten Ärzte künftig eine Arbeitsunfähigkeit zu 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Ziel: Beschäftigte sollen schneller wieder in den Job zurückkehren können.
Kritik kommt von den Gewerkschaften: Das Krankengeld soll von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns sinken. „Das ist eine versteckte Kürzung“, warnen Arbeitnehmervertreter.
Arbeitsmarkt: Leichte Entspannung im April
Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen stabilen, aber abkühlenden Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit sank im April um 13.000 auf rund 3,008 Millionen – ein Anstieg von 77.000 im Vergleich zum Vorjahr. Die Arbeitslosenquote blieb bei 6,4 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fiel um 96.000, die gemeldeten offenen Stellen sanken auf 641.000.
Gerichte stärken Arbeitnehmerschutz
Zwei aktuelle Urteile zeigen: Arbeitgeber müssen bei Kündigungen höchste Sorgfalt walten lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigten die strengen Verfahrensregeln bei Massenentlassungen. Fehler im Konsultations- oder Anzeigeverfahren führen demnach zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Eine nachträgliche Nachbesserung ist nicht möglich.
In einem spektakulären Fall entschied das Arbeitsgericht Gießen im Mai 2026: Die Kündigung eines BAMF-Mitarbeiters, der im Juni 2025 eine umstrittene politische Flagge im Büro gehisst hatte, war unwirksam. Zwar sei das Verhalten rechtswidrig gewesen, doch hätte der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Das Gericht verurteilte die Behörde zur Weiterbeschäftigung und zur Zahlung von rund 17.000 Euro Nachzahlung.
Ausblick: Was kommt auf die Branchen zu
Der VHH-Vertrag bringt dem Hamburger Verkehrsbetrieb bis 2029 Planungssicherheit. Doch die Entwicklungen in anderen Sektoren zeigen: Der Trend zu kürzeren Arbeitszeiten und höheren Zuschlägen setzt sich fort.
- Im Bauhauptgewerbe trat am 1. April 2026 die dritte Stufe der Tariferhöhung in Kraft – Ostlohn gleicht sich nun dem Westniveau an.
- In Nordrhein-Westfalen erhalten Beamte rückwirkende JavaScript-Zahlungen ab Ende Juni. Der Tarifabschluss wird auf sie übertragen: 3,36 Prozent mehr Gehalt sind für 2026 vorgesehen.
Die VHH-Einigung könnte als Blaupause für andere Verkehrsbetriebe dienen. Wie sich die Balance zwischen betrieblichen Anforderungen und dem wachsenden Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten gestaltet, wird die Branche in den kommenden Monaten beschäftigen.
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