Verpackungsverordnung, Regeln

Verpackungsverordnung: Neue Regeln für Hersteller ab 12. August

30.06.2026 - 23:28:25 | boerse-global.de

Ab August 2026 gelten verschärfte EU-Verpackungsvorschriften mit neuen Dokumentationspflichten. Softwarelösungen helfen bei der Compliance.

Neue EU-Verpackungsregeln: Strengere Auflagen ab August 2026
Verpackungsverordnung - Nahaufnahme verschiedener Verpackungsmaterialien mit digitalen Überlagerungen, die Compliance und Gesetzgebung darstellen. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 12. August 2026 gelten verschärfte Regeln für Verpackungen. Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) verlangt dann von Herstellern und Importeuren umfassende Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen. Während der deutsche Gesetzgeber die nationale Umsetzung vorantreibt, drängen neue Softwarelösungen zur automatisierten Nachweiserstellung auf den Markt.

Strengere Auflagen ab August

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits seit Februar 2025 in Kraft. Die verbindlichen Pflichten starten aber erst am 12. August 2026. Jede Verpackung benötigt dann eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC), die auf einer detaillierten technischen Dokumentation basiert.

Diese muss Angaben zu Schadstoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Materialminimierung enthalten. Ein CE-Zeichen ist für Verpackungen nicht vorgesehen. Die Aufbewahrungsfristen: fünf Jahre für Einweg-, zehn Jahre für Mehrwegverpackungen.

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Besonders dringend ist die Lage bei Lebensmittelverpackungen. Für sie gelten ab August Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – ohne Übergangsfrist. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Weitere Pflichten folgen: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) 2027, Kennzeichnungspflichten 2028 und spezifische Mindestrezyklatquoten 2030.

Nationale Umsetzung und Kritik

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Es soll Rechtssicherheit für den PPWR-Anwendungsbeginn schaffen. Der Umweltausschuss des Bundesrates empfahl am 25. Juni 2026 die Annahme – die endgültige Zustimmung der Länderkammer wird für den 10. Juli erwartet. Das Gesetz soll zeitgleich mit den EU-Vorgaben am 12. August in Kraft treten.

Doch die Kritik an den wirtschaftlichen Folgen wächst. In Tschechien warnen Unternehmer vor erheblichen Preissteigerungen für Konsumgüter. Schätzungen der EU-Kommission zufolge könnten zusätzliche Kosten von rund 4.000 Kronen pro Haushalt entstehen. Hauptkritikpunkte: die hohe bürokratische Last und die technische Komplexität der Anforderungen.

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Software hilft bei der Compliance

Die komplexe Datenerhebung ist mit manuellen Tabellenkalkulationen kaum noch fehlerfrei zu bewältigen. Ende Juni 2025 wurden daher mehrere spezialisierte IT-Lösungen vorgestellt.

Das Unternehmen Recyda lancierte am 30. Juni 2026 ein End-to-End-Tool. Es prüft Portfolios auf Stoffbeschränkungen und Wiederverwendbarkeit und erstellt technische Dokumentationen automatisiert. Zu den Anwendern gehören Beiersdorf, Müller, Obi und Amcor.

Bereits im Frühjahr wurde der „PPWR Compliance Compass“ präsentiert – nun erweitert um einen KI-basierten Chatbot. Das System nutzt kuratierte Rechtsgrundlagen, extrahiert Verpackungsdaten aus Dokumenten und zeigt Compliance-Lücken per Ampel an.

Auch Anbieter wie Interzero haben Online-Tools zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und zur Erstellung von Konformitätserklärungen veröffentlicht. Pilotkunde ist unter anderem Stabilo. Die digitalen Werkzeuge sollen sicherstellen, dass die geforderten Nachweise zur Materialzusammensetzung und zu Rezyklatanteilen rechtzeitig vor dem Stichtag vorliegen.

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