Verpackungsverordnung, Bundesregierung

Verpackungsverordnung: Bundesregierung fordert zentrales EU-Register

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschland will kleine Verpackungshersteller von Bevollmächtigten entlasten und ein EU-Register schaffen; die Registrierung soll bis 2028 ruhen.

Bundesregierung fordert EU-Register und Erleichterungen für KMU
Ordentlich gestapelte Holzpaletten und Kartonagen in einem modernen Industrielager bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat einen offiziellen Vorschlag zur Anpassung der EU-Verpackungsverordnung vorgelegt, um bürokratische Hürden für kleinere Betriebe abzubauen. Im Zentrum der Initiative steht die Entlastung von Herstellern, die jährlich nur geringe Mengen an Verpackungsmaterial in den Umlauf bringen.

Wie aus Berichten vom 7. September 2026 hervorgeht, zielt der Vorstoß darauf ab, die seit dem Sommer 2026 geltenden EU-weiten Regelungen praxisnäher zu gestalten und den Verwaltungsaufwand für den Mittelstand spürbar zu reduzieren.

Entlastung für Kleinstproduzenten und Forderung nach EU-Register

Ein wesentlicher Kernpunkt des Berliner Vorschlags ist die Befreiung von Kleinherstellern von der sogenannten Bevollmächtigten-Pflicht. Unternehmen, die weniger als 10 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr produzieren, sollen demnach nicht länger verpflichtet sein, in jedem EU-Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Diese Regelung stellt derzeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine erhebliche organisatorische Belastung dar.

Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine radikale Vereinfachung der Meldeverfahren ein. Statt der aktuell notwendigen Meldungen bei 27 verschiedenen nationalen Registern schlägt Deutschland die Schaffung eines zentralen EU-Registers vor.

Um den Übergang zu erleichtern, sieht der Vorschlag zudem einen Aufschub der allgemeinen Registrierungspflicht vor. Die Bundesregierung regt an, diese Pflicht so lange auszusetzen, bis ein einheitliches europäisches System einsatzbereit ist. Die EU-Kommission solle den Auftrag erhalten, ein solches System bis Mitte 2028 technisch umzusetzen.

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Wirtschaftliche Belastung und Forderungen nach Bußgeldverzicht

Die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Anpassungen wird durch Schätzungen aus der Wirtschaft untermauert. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beziffert die Kosten, die allein durch die Registrierungspflicht entstehen, auf 300 bis 500 Euro pro Land und Jahr. Für Unternehmen, die EU-weit agieren, summieren sich diese Gebühren auf erhebliche Beträge, noch bevor die eigentlichen Recycling-Entgelte gezahlt sind.

In der politischen Debatte wird zudem die ungleiche Belastung verschiedener Marktteilnehmer kritisiert. Während große Online-Plattformen wie Amazon oder Zalando durch ihre Skaleneffekte Vorteile bei der Umsetzung der grenzüberschreitenden Verpackungsregeln genießen, stehen deutsche KMU vor massiven Hürden. Vor diesem Hintergrund wurden bereits Forderungen aus dem Europäischen Parlament laut, die Situation der kleineren Betriebe zu entschärfen.

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Der Green-MEP Erik Marquardt sprach sich laut Berichten vom 6. September 2026 dafür aus, vorerst auf Bußgelder für kleine und mittlere Unternehmen zu verzichten.

Ein solcher Verzicht auf Sanktionen solle bis Februar gelten, um den Betrieben mehr Zeit zur Anpassung an die komplexen Vorgaben zu geben. Die Bundesregierung greift mit ihrem aktuellen Vorstoß diese Bedenken auf und drängt nun auf eine strukturelle Änderung der Verordnung auf europäischer Ebene.

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