Verpackungsverordnung: Bäckereien werden ab August zu Herstellern
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 12. August 2026 greifen für zahlreiche Bäckereien und Betriebe des Gastgewerbes verschärfte Regelungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Unternehmen, die Serviceverpackungen wie Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher mit ihrem eigenen Logo versehen, werden seither rechtlich als „Verpackungshersteller“ eingestuft.
Diese Einstufung ist mit umfangreichen Dokumentations- und Meldepflichten verbunden, die insbesondere kleine und mittelständische Betriebe vor erhebliche Herausforderungen stellen.
Einstufung als Erzeuger führt zu strategischen Neuausrichtungen
Die Einstufung als Hersteller betrifft alle Betriebe, die individualisierte Verpackungen in Umlauf bringen. Während Großbäckereien aufgrund ihrer bestehenden Infrastrukturen zumeist an eigenen Tüten festhalten, führt die neue Rechtslage im Handwerk zu ersten Konsequenzen. So erwägt die Bäckerei Janssen aus Oldenburg bereits den Umstieg auf neutrale, unbedruckte Tüten, um dem bürokratischen Mehraufwand zu entgehen.
Von den Regelungen der PPWR gibt es jedoch Ausnahmen für Kleinstbetriebe. Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, sind von den verschärften Anforderungen befreit.
Für alle anderen betroffenen Betriebe im Gastgewerbe und Backhandwerk gelten seit Mitte August umfassende Pflichten zur Konformität. Dazu gehören die Erstellung technischer Dokumentationen sowie die Abgabe einer EU-Konformitätserklärung. Zudem müssen die Betriebe ihre Registrierung im LUCID-Register prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Bundesregierung dringt auf bürokratische Entlastungen
Angesichts der zunehmenden Belastungen für den Handel und das Handwerk hat die Bundesregierung am 7. September 2026 in Brüssel Vorschläge zur Entschärfung der Verordnung vorgelegt.
Seit dem 12. August 2026 gelten Bäckereien mit eigenen Logo-Tüten als Verpackungshersteller – mit neuen Dokumentations- und Meldepflichten. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie die Anforderungen erfüllen und Bürokratie vermeiden. Jetzt kostenlosen PPWR-Leitfaden anfordern
Ein Kernpunkt der Initiative ist die Einführung einer Bagatellgrenze: Händler, die weniger als 10 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in den Verkehr bringen, sollen von der sogenannten Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden. Zudem schlug die Bundesregierung vor, die verpflichtende Registrierung vorerst bis Mitte 2028 auszusetzen.
Das Bundesumweltministerium setzt sich in diesem Zusammenhang zudem für die Einführung eines zentralen EU-Registers ein, um die grenzüberschreitende Verwaltung zu vereinfachen.
Ein früherer Vorschlag der EU-Kommission, die Registrierungspflichten bis zum Jahr 2035 auszusetzen, war zuvor im Rat der Mitgliedstaaten gescheitert. Für die nun vorgelegten Änderungen der Bundesregierung wird derzeit eine Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten gesucht; ein finaler Beschluss steht noch aus.
Wirtschaftsverbände warnen vor hohen Kosten im EU-Versand
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Regelungen werden von Fachverbänden kritisch bewertet. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bezifferte die Kosten für die Erfüllung der Bevollmächtigtenpflicht auf 300 bis 500 Euro pro Land und Jahr.
Angesichts dieser Summen begrüßten der DIHK und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Vorstoß der Bundesregierung zur Entlastung kleinerer Akteure, forderten jedoch gleichzeitig langfristige und rechtssichere Lösungen.
Kleinstbetriebe mit unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind von den neuen PPWR-Pflichten ausgenommen. Doch die Übergänge sind fließend. Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob Sie betroffen sind und wie Sie sich optimal aufstellen. Checkliste jetzt kostenlos sichern
Auch aus Österreich kamen zuletzt deutliche Signale über die Belastung kleinerer Betriebe. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) berichtete am 8. September 2026 von verstärkten Beschwerden kleiner Onlinehändler. Diese beklagten insbesondere die hohen Kosten und den bürokratischen Aufwand beim Versand von Waren in das EU-Ausland.
Die WKNÖ forderte daher ebenfalls die Einführung von Erleichterungen und wirksamen Bagatellgrenzen, um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Versandhändler innerhalb des europäischen Binnenmarktes nicht zu gefährden.
