Vergaberecht, Berlin

Vergaberecht Berlin: Schwellenwerte von 10.000 auf 75.000 Euro erhöht

18.06.2026 - 17:21:25 | boerse-global.de

Berlin beschließt Reformen: Höhere Schwellenwerte für Vergaben, aber niedrigere Tariftreue-Grenze sorgt für Wirtschaftskritik.

Berliner Vergaberecht: Neue Schwellenwerte und Tariftreue-Regeln
Vergaberecht - Eine Hand hält einen Stift über ein juristisches Dokument, das Finanzschwellenwerte und rechtliche Änderungen andeutet. Berlin im Hintergrund. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Neuregelungen sollen Bürokratie abbauen, sorgen aber auch für heftige Kritik aus der Wirtschaft.

Schwellenwerte drastisch erhöht

Kern der Reform ist die Anhebung der Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren. Bei Liefer- und Dienstleistungen steigt die Grenze von 10.000 auf 75.000 Euro. Im Baugewerbe können Aufträge künftig bis zu einer Summe von 500.000 Euro vereinfacht vergeben werden – das ist eine Verzehnfachung des bisherigen Wertes von 50.000 Euro.

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Das neue Gesetz verankert zudem das Bestbieterprinzip. Nachweise über die Eignung müssen künftig nur noch von jenen Unternehmen angefordert werden, die tatsächlich für den Zuschlag vorgesehen sind. Besondere Umstände von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie jungen Firmen sollen stärker berücksichtigt werden.

Wirtschaftssenatorin Giffey bezeichnete die Reform als „wesentlichen Schritt für eine starke Wirtschaft und gute Arbeit“ in der Hauptstadt. Auch die CDU-Fraktion stützte das Vorhaben und nannte das bisher geltende Recht wirtschaftsfeindlich.

Streit um niedrige Tariftreue-Grenze

Trotz der Erleichterungen enthält das Gesetz eine Verschärfung bei den sozialen Auflagen. Die Verpflichtung zur Tariftreue greift künftig bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro – bisher lag die Grenze bei 10.000 Euro. Die Regelung gilt nun auch explizit für Unteraufträge.

Der Widerstand der Wirtschaft ließ nicht lange auf sich warten. IHK-Präsident Stietzel warnte, dass durch die niedrige Grenze schätzungsweise 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden könnten. Die Opposition, insbesondere die Linke, bemängelte hingegen, dass die Reform soziale Kriterien insgesamt eher aushebele.

Schnellere Eröffnungen für Gastronomen

Parallel zum Vergaberecht verabschiedete das Parlament ein neues Landesgaststättengesetz. Es ermöglicht Gastronomiebetrieben schnellere Eröffnungen und stärkt die Außengastronomie. In ausgewiesenen Ausgehvierteln dürfen Betriebe ihre Gäste im Freien künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr und an Freitagen sowie Samstagen bis Mitternacht bedienen.

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Die Reformen sind Teil einer breiteren Wirtschaftsstrategie des Senats. Bereits am 16. Juni wurde der Rahmen „Berlin Transfer Bridge“ vorgestellt, der Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Innovationen überführen soll.

Dass öffentliche Großprojekte auch unter der bisherigen Rechtslage möglich waren, zeigt die Vergabe für den Neubau der Mühlendammbrücke. Der Auftrag über rund 92,7 Millionen Euro ging im Mai an eine Arbeitsgemeinschaft unter Führung eines polnischen Konzerns. Die Fertigstellung der sechsspurigen Brücke ist für das Frühjahr 2029 geplant.

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