Vorsteuervergütung: Nicht-EU-Unternehmen müssen digital einreichen ab Juli
18.06.2026 - 17:34:09 | boerse-global.de
Die Reform gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und tritt offiziell am 30. Juni in Kraft.
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Nur noch digital: Anträge über das BZSt-Portal
Unternehmen außerhalb der EU müssen ihre Anträge künftig elektronisch einreichen. Zuständig ist das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Die Pflicht gilt für alle Anträge ab dem 1. Januar 2026.
Ein zentraler Punkt: Die Unternehmerbescheinigung (in Deutschland als USt 1 TN bekannt) muss digital übermittelt werden. Der Postweg für diesen Nachweis entfällt – zumindest solange keine Ausnahmeregelungen greifen.
Weniger Bürokratie bei kleinen Rechnungen
Die Belegpflicht lockert sich für kleinere Beträge. Rechnungen oder Einfuhrbelege unter 250 Euro müssen nicht mehr direkt mit dem Antrag hochgeladen werden. Erst wenn der Gesamtbetrag diese Schwelle überschreitet, ist ein digitaler Beleg Pflicht.
Doch Vorsicht: Die Finanzbehörden können im Einzelfall trotzdem Originalbelege oder zusätzliche Informationen anfordern. Die Erleichterung ist also kein Freifahrtschein.
Strengere Fristen auch in Nachbarländern
Der Schritt reiht sich in eine europäische Digitalisierungswelle ein. In Österreich etwa endet die Frist für EU-Vorsteuererstattungsanträge für 2025 am 30. September 2026. Dort müssen Rechnungen ab 1.000 Euro und Tankbelege ab 250 Euro als PDF über das Portal FinanzOnline eingereicht werden.
Experten warnen: Formale Fehler oder verspätete Einreichungen können zu Sanktionen führen. Die genauen Vorgaben sind entscheidend.
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E-Invoicing: Der nächste große Schritt
Frankreich und Spanien bereiten derzeit die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung vor. In Frankreich soll die Pflicht für große und mittelgroße Unternehmen bereits ab September 2026 greifen.
Der Trend ist klar: Grenzüberschreitende Umsatzsteuerprozesse werden vollständig digital überwacht und abgewickelt. Wer sich nicht rechtzeitig anpasst, verliert nicht nur Zeit, sondern möglicherweise auch Geld.
