Vergabegesetz, Hessen

Vergabegesetz Hessen: Schwellenwerte für Aufträge verdreifachen sich

11.06.2026 - 16:52:38 | boerse-global.de

Hessen erhöht Freigrenzen für öffentliche Aufträge deutlich. Tariftreue wird zentrales Kriterium. Ziel ist die schnellere Umsetzung von Bundesmitteln.

Hessen reformiert Vergaberecht: Höhere Schwellen für Bauaufträge
Vergabegesetz - Abstrakte Darstellung von Kapitalflüssen, die auf Baupläne oder eine Baustelle zulaufen, symbolisiert Investitionsförderung und Projektbeschleunigung. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Landtag verabschiedete die Novelle am heutigen Donnerstag. Ziel: den Investitionsstau im Land auflösen und Mittel aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes schneller in Projekte umsetzen.

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Höhere Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Die Reform bringt deutliche Änderungen. Für Liefer- und Dienstleistungen steigt die Freigrenze auf 100.000 Euro. Bei Bauleistungen sogar auf 750.000 Euro – bisher lag der Wert einheitlich bei 10.000 Euro.

Die SPD-Fraktion spricht von einem Paradigmenwechsel. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen profitieren. Gleichzeitig spielt Tariftreue künftig eine zentrale Rolle bei der Auftragsvergabe. Zudem begrenzt das Gesetz Subunternehmerketten auf maximal drei Glieder.

Das Echo auf die Reform fällt geteilt aus. Der DGB begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt und fordert eine rasche Umsetzung. Die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände (VhU) warnt dagegen: Die weitreichenden Tariftreuepflichten könnten abschreckend wirken.

Auch die Opposition äußert Kritik. Die FDP-Fraktion bemängelt eine Überfrachtung des Gesetzes. Die AfD begrüßt zwar die höheren Schwellenwerte, bewertet die Tariftreue-Regelungen jedoch als einseitiges Programm zugunsten der Gewerkschaften.

Der Städte- und Gemeindebund lobt die administrative Erleichterung. Allerdings dürfe die Prüfung der Tariftreue kleine Kommunen nicht organisatorisch überfordern.

Monitoring zeigt schleppenden Mittelabfluss

Die Notwendigkeit für schnellere Vergabeverfahren untermauert ein aktueller Bericht. Der Investitionsbeirat legte ihn am Dienstag Finanzminister Klingbeil vor.

2025 flossen rund 14 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen ab. Das entspricht 74 Prozent der für diesen Zeitraum vorgesehenen Mittel. Im laufenden Jahr wurden bis April 11,2 Milliarden Euro abgerufen – eine Quote von 28 Prozent.

Besonders kritisch bewertet der Beirat die Situation in den Bundesländern. Dort sei bisher lediglich ein Prozent der Mittel angekommen. Der Bericht empfiehlt eine stärkere Mobilisierung von privatem Kapital. Zudem solle die Regierung Forschung und Entwicklung gezielt priorisieren – dafür sind 2026 nur 2,7 Prozent der Mittel vorgesehen. Die Kommunen verzeichneten 2025 zudem ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro.

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Bund treibt Verfahrensbeschleunigung voran

Parallel zu den Entwicklungen in Hessen beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Genehmigungsfrist für Bauarbeiten sinkt von drei auf zwei Monate.

Die Branche plant für 2026 Investitionen von 8,5 Milliarden Euro in das Glasfasernetz sowie 2,4 Milliarden Euro in den Mobilfunk. Durch den Bürokratieabbau rechnet die Bundesregierung mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von bis zu 15 Millionen Euro.

Die SPD-Fraktion kündigte zudem an, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung großer Verkehrsprojekte vorzulegen. Geplant ist, Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser in das überragende öffentliche Interesse zu stellen. In den Koalitionsverhandlungen stehen laut Berichten insbesondere rechtliche Aspekte des Arten- und Naturschutzes im Fokus.

Rheinland-Pfalz zeigt Umsetzungsdefizite

Dass gesetzliche Rahmenbedingungen allein nicht reichen, zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz. Für die Kommunen sind dort rund 5,45 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen und Landesmitteln vorgesehen. Bis Ende März waren zwar bereits 1,1 Milliarden Euro verplant – tatsächlich flossen aber lediglich 3,7 Millionen Euro in reale Bauprojekte wie Fahrbahnsanierungen oder Brückenarbeiten.

Der Städtetag mahnt: Fehlende Rechtsverordnungen des Landes verzögern den Startschuss. Das verteuere Projekte durch zeitliche Verzögerung zusätzlich.

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