Verfassungsschutz: Bremen schafft richterliche Kontrolle für Überwachung
18.06.2026 - 05:55:38 | boerse-global.de
Der rot-grün-rote Senat hat am Dienstag einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Befugnisse des Bremer Verfassungsschutzes massiv beschneidet. Kernstück der Reform: Künftig müssen besonders heikle Überwachungsmaßnahmen vorab von einem Richter genehmigt werden. Damit reagiert die Landesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die V-Mann-Affäre um die linke Gruppe Interventionistische Linke (IL).
Dreistufiges Modell für Überwachung
Der Entwurf etabliert ein klares Regelwerk für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Für tiefe Eingriffe in die Privatsphäre – etwa verdeckte Ermittlungen oder umfangreiche Datensammlungen – ist künftig das Amtsgericht Bremen zuständig. Um diese zusätzliche Kontrolle zu stemmen, schafft der Senat 1,75 neue Richterstellen und 1,25 Verwaltungsstellen. Die Kosten: rund 250.000 Euro pro Jahr.
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Ein absolutes Tabu bleibt der Einsatz von Staatstrojanern zur digitalen Überwachung. Nur bei Aktivitäten ausländischer Geheimdienste ist eine Wohnraumüberwachung unter strengen Auflagen erlaubt. Das bisherige Haber-Verfahren und die allgemeine Mitteilungspflicht für Behörden fallen komplett weg.
Ende der V-Personen-Wildwest
Besonders brisant: die neuen Regeln für V-Leute. Die menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes müssen sich künftig an klare Grenzen halten. Sie dürfen keine intimen Beziehungen zu Zielpersonen aufbauen. Und ihre Bezahlung darf nicht mehr die einzige Lebensgrundlage sein – Schluss mit dem Modell „V-Mann als Vollzeitjob".
Hintergrund ist der Skandal um die Bespitzelung der Interventionistischen Linken. Mit den neuen Regeln orientiert sich Bremen an anderen Bundesländern, geht aber bei der richterlichen Kontrolle deutlich weiter.
Mehr Schutz für Anwälte und Ärzte
Das Gesetz stärkt auch den Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Ärzte, Rechtsanwälte und Geistliche genießen künftig einen besonderen Status. Die Regeln für die Mobilfunkortung wurden ebenfalls an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Parallel zur juristischen Kontrolle bekommt auch die parlamentarische Aufsicht ein neues Gesicht. Ein frischer Verfassungsschutz-Kontrollausschuss soll die alte Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ersetzen – mit erweiterten Befugnissen.
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Lob und Kritik
Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Innensenatorin Eva Högl sehen den Entwurf als gelungenen Kompromiss zwischen Sicherheit und Grundrechten. Die Linksfraktion lobt die „hohen Hürden für Grundrechtseingriffe". Aus Sicherheitskreisen kommt dagegen Kritik: Die neuen Hürden könnten die Arbeit des Verfassungsschutzes übermäßig erschweren.
Die Bürgerschaft berät voraussichtlich nächste Woche über den Entwurf.
