Verbrenner-Aus: EU-Ausschuss erlaubt 87,5 Prozent CO2-Minderung
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 15:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWSCO2-Regeln für Europas Neuwagen
- Der Umweltausschuss des Europaparlaments stimmte einem Vorschlag zur Lockerung des Verbrenner-Aus zu.
- Bis 2035 soll der CO2-Ausstoß von Neuwagen im Vergleich zu 2021 um 87,5 Prozent sinken.
- Die endgültige Entscheidung des gesamten Parlaments wird für Mitte Dezember erwartet.
Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat für eine Lockerung des sogenannten Verbrenner-Aus gestimmt. Damit könnten neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge auch nach 2035 auf Europas Straßen kommen, sofern der Vorschlag die weiteren EU-Verfahren durchläuft.
Abstimmung im Plenum steht noch aus
Die Ausschussentscheidung bereitet die Abstimmung des gesamten Parlaments vor, die für Mitte Dezember erwartet wird. Parallel arbeiten die 27 EU-Mitgliedstaaten an einer gemeinsamen Position.
Eine Änderung kann nur in Kraft treten, wenn Parlament und Rat eine Einigung erzielen. Bislang ist vorgesehen, dass ab 2035 in der EU nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen.
Neue CO2-Vorgabe für Hersteller
Nach dem Vorschlag soll der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2035 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2021 um 87,5 Prozent sinken. Grundsätzlich ist eine Minderung um 95 Prozent vorgesehen.
Hersteller könnten jedoch weitere 7,5 Prozentpunkte anrechnen, wenn sie klimafreundlich produzierten Stahl verbauen. Dadurch bliebe der Verkauf neuer Verbrenner und Hybridfahrzeuge möglich, ohne dass die Unternehmen Strafzahlungen befürchten müssten.
Klimaneutralität bleibt EU-Ziel
Hintergrund der bisherigen Regelung ist das Ziel der Europäischen Union, in den kommenden Jahren klimaneutral zu werden. Gemeint ist damit, dass nur so viel CO2 ausgestoßen werden soll, wie wieder gebunden werden kann.
Die geplante Änderung würde die Vorgaben für die Autoindustrie lockern, den grundsätzlichen politischen Streit über den künftigen Antrieb von Neuwagen aber nicht beenden.
Die geplante Lockerung würde das bisherige Ziel für Neuwagen nicht vollständig aufheben, sondern die zulässige durchschnittliche CO2-Minderung der Hersteller bis 2035 verändern. Nach dem Vorschlag könnten bestimmte Verbrenner und Hybridfahrzeuge weiter angeboten werden, sofern die Hersteller die verschärften Flottengrenzwerte rechnerisch einhalten.
Der Streit berührt damit zwei Ziele der europäischen Auto- und Klimapolitik: den schnelleren Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und die Wettbewerbsfähigkeit einer Industrie, die zugleich mit chinesischen Herstellern und hohen Investitionskosten konfrontiert ist. Für Käuferinnen und Käufer könnte eine Änderung eine längere Auswahl bei Antrieben bedeuten. Sie würde aber auch die regulatorische Planungssicherheit für Unternehmen und den Ausbau des Marktes für Elektrofahrzeuge beeinflussen.
Entscheidung im Dezember
Die Ausschussentscheidung ist noch kein endgültiger Beschluss. Das Plenum des Europaparlaments soll voraussichtlich Mitte Dezember abstimmen; anschließend müssten auch die Mitgliedstaaten im Rat eine gemeinsame Position beschließen. Erst eine Einigung zwischen Parlament und Rat könnte die geltenden Regeln ändern.
Der konkrete Ausgang hängt daher von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ab. Im Mittelpunkt stehen die genaue Ausgestaltung der Ausnahmen, die Anrechnung klimafreundlich produzierten Stahls und die Frage, wie die neuen Vorgaben mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität vereinbar bleiben.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Lob für heimische Hersteller: Umweltminister Schneider prophezeit deutsche Aufholjagd bei E-Autos“ (04.11.2026)
Der Beitrag ordne die Ausschussentscheidung in die Debatte über die Zukunft der deutschen Autoindustrie ein. Er hebe hervor, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider trotz möglicher weiterer Verbrennerverkäufe Elektroautos als Zukunft des Straßenverkehrs sehe und die finale Abstimmung im Dezember erwartet werde.
Focus: „1,5-Grad-Ziel kaum noch erreichbar: Experte warnt vor Folgen“ (04.11.2026)
Der Artikel stelle die geplante Lockerung in einen breiteren klimapolitischen Zusammenhang und verbinde sie mit Warnungen vor steigender Erderwärmung. Anders als der n-tv-Beitrag liege der Schwerpunkt nicht auf der Autoindustrie, sondern auf den Folgen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen.
Beide Beiträge bestätigten die anstehende politische Entscheidung, setzten aber unterschiedliche Schwerpunkte: Industrie- und Standortfragen auf der einen, die klimapolitischen Risiken auf der anderen Seite. Offen blieben die endgültige Position des Parlaments und die Haltung der Mitgliedstaaten.
