Väterfreistellung, EuGH

Väterfreistellung: EuGH entscheidet über zehn Tage Anspruch

27.05.2026 - 11:30:43 | boerse-global.de

Deutscher Familienverband drängt auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub. Das Bundesverwaltungsgericht legt die EU-Richtlinie dem EuGH vor.

Väterfreistellung: EuGH entscheidet über zehn Tage Anspruch - Foto: über boerse-global.de
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

Streit um EU-Vereinbarkeitsrichtlinie

Bereits 2019 verabschiedete die EU die Richtlinie 2019/1158. Sie sieht einen Anspruch auf mindestens zehn Tage Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt vor. Die Umsetzungsfrist endete im August 2022. Doch der deutsche Gesetzgeber hat bisher keine entsprechende Regelung verabschiedet.

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Die deutschen Gerichte sind sich uneinig: Das Verwaltungsgericht Köln sprach einem Bundesbeamten im September 2025 zehn Tage Sonderurlaub direkt aus EU-Recht zu. Das Landgericht Berlin wies dagegen Schadensersatzklagen ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren nun an den EuGH delegiert.

Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des DFV, betonte Ende Mai: „Wir brauchen die Familienstartzeit jetzt – nicht erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren.“ Es gehe darum, Vätern die Teilhabe an der Familienarbeit von Beginn an zu ermöglichen.

Sparzwänge beim Elterngeld

Die Forderung trifft auf eine schwierige Haushaltslage. Finanzminister Klingbeil verlangt von allen Ressorts Einsparungen von einem Prozent. Für das Familienministerium unter Karin Prien bedeutet das rund 500 Millionen Euro Kürzungen.

Das Elterngeld schlägt mit jährlich 7,5 Milliarden Euro zu Buche – fast die Hälfte des gesamten Etats. Diskutiert werden eine Verkürzung der Bezugsdauer oder eine generelle Senkung der Leistungen. Aktuell beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Nettoverdienstes, gedeckelt auf 300 bis 1.800 Euro pro Monat.

Diese Sätze sind seit 2007 unverändert. Das Institut der deutschen Wirtschaft errechnete: Durch die Inflation hat das Elterngeld rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren.

Widerstand gegen pauschale Kürzungen

In der SPD-Fraktion regt sich Protest. Die stellvertretende Vorsitzende Dagmar Schmidt sprach sich dafür aus, Bezieher mit sehr hohen Einkommen stärker zur Kasse zu bitten. Die frühere Familienministerin Franziska Giffey warnte vor Kürzungen bei der niedrigsten Geburtenrate seit 1946.

74 Prozent der 1,61 Millionen Elterngeldbeziehenden sind Frauen. Das unterstreicht die Bedeutung für die weibliche Erwerbsbeteiligung.

BAG stärkt Beschäftigungsanspruch

Parallel zur Debatte um die Väterfreistellung hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. In einem Urteil vom 25. März (Az. 5 AZR 108/25) erklärten die Erfurter Richter pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam.

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Experten warnen nach aktuellen Urteilen: Viele Unternehmen nutzen noch immer rechtswidrige Ausschlussklauseln – ein kostenloser Ratgeber zeigt, was im Arbeitsvertrag sofort geändert werden muss. Bußgeld-Falle Arbeitsvertrag: Diese veralteten Klauseln kosten Arbeitgeber bis zu 2.000 €

Viele Arbeitgeber stellen Beschäftigte nach einer Kündigung ohne weitere Voraussetzungen frei. Das BAG sieht darin einen Verstoß gegen den grundlegenden Beschäftigungsanspruch. Eine Freistellung sei nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers überwiegt – etwa bei drohendem Verrat von Geschäftsgeheimnissen.

Entzieht der Arbeitgeber bei rechtswidriger Freistellung Sachbezüge wie den Dienstwagen, können Betroffene eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Was bringt die Zukunft?

Die EuGH-Entscheidung zur Väterfreistellung wird weitreichende Folgen haben. Stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie unmittelbar anwendbar ist, muss die Bundesregierung schnell handeln.

Haushaltspolitiker wie Thorsten Rudolph (SPD) plädieren für gezielte Einsparungen bei Subventionen ohne volkswirtschaftlichen Nutzen. „Wir sollten nicht nach dem Rasenmäherprinzip kürzen“, warnte er.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Koalition einen Kompromiss findet – zwischen fiskalischen Realitäten, familienpolitischen Ambitionen und den rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU.

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