UWG-Novelle: Neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen ab sofort
Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sorgt in der deutschen Wirtschaft für wachsende Besorgnis hinsichtlich der künftigen Nachhaltigkeitskommunikation.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) warnte in einem Bericht vom 14. September 2026 vor weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen. Die Gesetzesänderung dient der nationalen Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen massiv.
Verschärfte Anforderungen an künftige Umweltleistungen
Das IDW sieht durch die Neuregelungen die Gefahr von zunehmender Rechtsunsicherheit, erheblicher Bürokratie und steigenden Schadensersatzrisiken für Marktteilnehmer. Ein Kernpunkt der Novelle betrifft Umweltaussagen, die sich auf künftige Leistungen beziehen. Laut dem Entwurf des § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG gelten solche Aussagen künftig als irreführend, wenn ihnen keine klaren und überprüfbaren Verpflichtungen zugrunde liegen.
Zudem verlangt der Gesetzgeber in diesen Fällen einen detaillierten Umsetzungsplan. Das IDW wies darauf hin, dass dieser Plan regelmäßig durch externe Sachverständige geprüft werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Um Unternehmen bei der Bewältigung dieser neuen Pflichten zu unterstützen, hat das Institut ein spezielles FAQ-Papier zur UWG-Novelle veröffentlicht.
Verunsicherung bei regionalen Herkunftslabels
Der Entwurf zur UWG-Novelle setzt die EmpCo-Richtlinie um und verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen — laut IDW mit wachsender Rechtsunsicherheit und Bürokratie für Unternehmen. Wer künftige Umweltleistungen bewirbt, braucht klare, überprüfbare Verpflichtungen und einen Umsetzungsplan, der regelmäßig extern geprüft wird. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Aussagen prüfen und dokumentieren. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Nicht nur allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen, sondern auch regionale Kennzeichnungen stehen vor neuen rechtlichen Hürden. Die Agrarmarketingverbände AMV Mecklenburg-Vorpommern und Pro Agro Brandenburg berichteten ebenfalls Mitte September von einer großen Verunsicherung unter ihren Mitgliedern. Die Verbände forderten dringende Klarheit über die Rechtssicherheit regionaler Herkunftslabels unter den Bedingungen der EmpCo-Richtlinie.
Betroffen sind nach Angaben der Verbände insbesondere etablierte Siegel wie „Natürlich aus MV“ und „natürlich Brandenburg“. Der AMV-Vorsitzende Tobias Blömer erklärte hierzu, dass erste Unternehmen bereits damit begonnen hätten, Regionallabels von ihren Verpackungen zu entfernen. Grund hierfür sei die Sorge vor kostspieligen Abmahnungen aufgrund der noch ungeklärten Rechtslage.
Forderungen nach politischer Klärung
Regionale Herkunftslabels wie „Natürlich aus MV“ oder „natürlich Brandenburg“ stehen unter der EmpCo-Richtlinie vor ungeklärter Rechtslage — erste Unternehmen entfernen ihre Siegel bereits aus Sorge vor Abmahnungen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, was das für Ihre Regional-Kommunikation bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Leitfaden zu Regional-Labels anfordern
Angesichts dieser Entwicklungen riefen der AMV Mecklenburg-Vorpommern und Pro Agro Brandenburg Bund und Länder dazu auf, zeitnah für eine verlässliche Rechtsgrundlage zu sorgen. Die Verbände betonten die Bedeutung der Labels für die Vermarktung regionaler Erzeugnisse und warnten vor einem dauerhaften Schaden für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in den betroffenen Bundesländern.
Die Thematik steht bereits auf der politischen Agenda: Die rechtlichen Herausforderungen durch die UWG-Novelle sollen beim 9. Norddeutschen Ernährungsgipfel am 24. September in Rostock-Warnemünde detailliert besprochen werden. Dort wird erwartet, dass Branchenvertreter und politische Entscheidungsträger über Lösungswege zur Sicherung der regionalen Vermarktung beraten.
