Usbekistan, Steuererleichterungen

Usbekistan: Steuererleichterungen für 600.000 Kleinunternehmen ab Juni

29.05.2026 - 16:10:06 | boerse-global.de

Usbekistan erhöht die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen auf 417.000 Euro und senkt die Steuerlast für Gastronomie und Handel.

Usbekistan: Steuererleichterungen für 600.000 Kleinunternehmen ab Juni - Foto: über boerse-global.de
Usbekistan: Steuererleichterungen für 600.000 Kleinunternehmen ab Juni - Foto: über boerse-global.de

Präsident Shavkat Mirziyoyev hat mit einem neuen Dekret weitreichende Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Die Maßnahmen treten bereits am 1. Juni in Kraft.

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Weniger Bürokratie, mehr Spielraum

Die usbekische Regierung reagiert damit auf ein langjähriges Problem: Bislang lag die Umsatzschwelle für den Wechsel in die reguläre Besteuerung bei umgerechnet rund 83.000 Euro. Das verleitete viele Betriebe dazu, ihre Firmen künstlich aufzuspalten, um die höhere Steuer last zu umgehen. Künftig liegt die Grenze bei umgerechnet rund 417.000 Euro – ein Anstieg um das Fünffache.

„Das ist ein echter Befreiungsschlag für Familienbetriebe, kleine Läden und Dienstleister", kommentierte Saida Mirziyoyeva, Leiterin des Präsidialamts. Die Neuregelung senke bürokratische Hürden spürbar.

Catering und Hotellerie profitieren besonders

Für die Gastronomie-, Handels- und Dienstleistungsbranche gibt es zusätzliche Vergünstigungen. Bis 2030 können Unternehmen dort freiwillig ein vereinfachtes Mehrwertsteuersystem wählen. Sie zahlen dann sechs Prozent auf den gesamten Umsatz – und sind von der Körperschaftsteuer befreit. Nachteil: Die Vorsteuer kann nicht abgezogen werden.

Weitere Erleichterungen im Überblick:

  • Bargeldzahlungen: Hotels und Restaurants dürfen bei Alkohol- und Tabakverkäufen künftig Bargeld akzeptieren
  • Vorsteuererstattung: Gastronomiebetriebe erhalten 40 Prozent der Vorsteuer zurück, unabhängig vom Anteil bargeldloser Einnahmen
  • Digitale Personalverwaltung: Eine vereinfachte Mitarbeiterregistrierung per App wird eingeführt

Digitalisierung gegen Schattenwirtschaft

Die Reform setzt gezielt auf Verwaltungsvereinfachung. Die umstrittene Praxis, Mehrwertsteuerzertifikate auszusetzen, wird abgeschafft. Auch die Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung für Importeure entfällt. Kleine Unternehmen können künftig doppelt so hohe Kosten für Steuerberater absetzen.

Ein Blick auf die weiteren Etappen:

  • Ab 2027: Alkohollizenzgebühren werden zu einer Einmalzahlung zusammengefasst. Mindestmietpreise für Steuerzwecke entfallen bei Flächen über 1.000 Quadratmetern – Ausnahme: die Hauptstadt Taschkent
  • Automatische Rückerstattungen: Negative Mehrwertsteuerdifferenzen bis umgerechnet rund 830 Euro werden risikolosen Steuerzahlern künftig automatisch erstattet
  • Ab 2028: Kleine Unternehmen dürfen selbstständig Steuerverstöße korrigieren, die durch automatisierte Risikoanalysen identifiziert wurden. Betriebsprüfungen entfallen bei Risikowerten unter umgerechnet rund 41.700 Euro
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Experten warnen vor Rückschritt

Mehr als 600.000 Kleinunternehmen sollen von den Neuerungen profitieren. Die Regierung erwartet durch mehr Steuertransparenz zusätzliche Einnahmen von umgerechnet rund 167 Millionen Euro jährlich.

Doch nicht alle Fachleute sind begeistert. Ökonom Yuliy Yusupov kritisiert: Das vereinfachte Sechs-Prozent-Modell erinnere stark an die Umsatzsteuer, die vor der Steuerreform 2019 üblich war. „Das könnte die Entwicklung längerer Wertschöpfungsketten behindern", warnt Yusupov. Zudem sei das Dekret ohne breite öffentliche Diskussion verabschiedet worden.

Parallel arbeitet die Regierung an einer weiteren Reform des Zahlungsverkehrs im Handel. Geplant sind unter anderem elektronische Rezeptnummern auf Kassenbons für verschreibungspflichtige Medikamente sowie die Beschränkung beschleunigter Vorsteuererstattungen auf eine Liste großer Steuerzahler. Auch die Abschaffung der Strafbarkeit für Produktion und Verkauf von Waren mit gefälschten digitalen Kennzeichnungen steht zur Debatte – ein Schritt hin zu mehr digitaler Compliance.

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