Urlaubsverfall, Arbeitnehmer

Urlaubsverfall: 15-Monats-Regel für langzeiterkrankte Arbeitnehmer

08.06.2026 - 14:20:19 | boerse-global.de

Die 15-Monats-Frist für Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter wird durch aktuelle Gerichtsurteile bestätigt und präzisiert.

Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung: Fristen und Urteile
Urlaubsverfall - Ein Kalenderblatt mit hervorgehobenem Datum, daneben ein Stapel juristischer Dokumente und ein Stift, symbolisiert Fristen und Rechtsfragen. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Rechtsprechung hat klare Fristen und Ausnahmen definiert. Besonders die 15-Monats-Regel sorgt für Klarheit.

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Fristen für den Verfall von Urlaubsansprüchen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied bereits 2011: Urlaubsabgeltungsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer verfallen nach 15 Monaten. Das Gericht stützte sich dabei auf unionsrechtliche Vorgaben, die eine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubstagen verhindern sollen.

Diese Frist bestätigte das LAG Rheinland-Pfalz im Januar 2020. Selbst wenn der Arbeitgeber keinen expliziten Hinweis auf den drohenden Verfall gegeben hat, können die Ansprüche erlöschen. Die Begründung: Ein Hinweis wäre bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ohnehin wirkungslos geblieben.

Die gesetzlichen Ansprüche erlöschen 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Tarifverträge können jedoch noch kürzere Fristen vorsehen.

Besonderheiten bei Schwerbehinderung

Für schwerbehinderte Menschen gelten zusätzliche Regelungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar: Der gesetzliche Mindesturlaub und der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden – sofern der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.

Anders sieht es bei der Vererbbarkeit aus: Stirbt der Arbeitnehmer, erlischt der Urlaubsabgeltungsanspruch. Das BAG vertritt diese Position, während das LAG Hamm zuvor eine Vererbbarkeit unter europarechtlichen Gesichtspunkten bejaht hatte.

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Beweiswert von Krankschreibungen

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat hohen Beweiswert. Das LAG Schleswig-Holstein betonte dies im Januar 2026: Eine fristlose Kündigung wegen angeblicher Vortäuschung einer Erkrankung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber keine konkreten Indizien vorlegen kann.

Die zeitliche Nähe zu einem Jobwechsel oder ein Arztwechsel reichen dafür nicht aus. Ähnlich urteilte das LAG Köln im Juni 2020: Selbst eine Krankschreibung kurz nach einer Abmahnung erschüttert den Beweiswert nicht. Der Arbeitgeber musste in diesem Fall Gehalt und Schadensersatz nachzahlen.

Elektronische Meldewege und Sonderfälle

Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Ärzte übermitteln die Daten direkt an die Krankenkassen, Arbeitgeber rufen sie dort ab. Die Pflicht zur unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit bleibt für Arbeitnehmer bestehen – der gelbe Schein entfällt jedoch.

Bei ambulanten Vorsorgekuren besteht nicht automatisch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das LAG Niedersachsen entschied 2015: Dient die Kur nur der allgemeinen Vorbeugung, löst das keine Zahlungspflicht aus.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten strenge Eignungsanforderungen. Das Sächsische LAG urteilte im November 2022: Ein Busfahrer mit Schlafapnoe hat keinen Anspruch auf Lohn, wenn seine Fahrtauglichkeit nicht gegeben ist. Ein positives Gegengutachten kann den Vergütungsanspruch jedoch wiederherstellen.

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