Urlaubsrecht: SPD plant Mindesturlaubsanspruch auf 21 Tage
23.06.2026 - 03:32:05 | boerse-global.de
Einem Vorschlag zufolge soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch um einen Tag auf mindestens 21 Tage steigen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Papier hervor.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Reformpakets, das sich derzeit in der Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt befindet. Konkrete Details zum weiteren Fahrplan sind noch offen.
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Wer profitiert von der Reform?
Nach Daten der Hans-Böckler-Stiftung haben derzeit etwa 10 bis 15 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nur den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Die Erhöhung würde vor allem Arbeitnehmer in Branchen ohne Tarifbindung entlasten.
SPD-Chef Lars Klingbeil forderte ein gerechtes Gesamtpaket für anstehende Reformen. Neben dem Arbeitsrecht seien auch Veränderungen in der Gesundheits-, Pflege- und Rentenpolitik nötig. Das Bundesarbeitsministerium hat sich bislang nicht öffentlich zu den Plänen geäußert.
Gericht stärkt Urlaubsrechte
Parallel zur politischen Debatte konkretisiert die Rechtsprechung die Rechte von Arbeitnehmern. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied Anfang März: Betriebliche Regelungen, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unzulässig. Ein pauschaler Ausschluss verstoße gegen das Bundesurlaubsgesetz.
Arbeitgeber müssen triftige betriebliche Gründe vorweisen, wenn sie einen Urlaubswunsch von drei zusammenhängenden Wochen ablehnen wollen. Bereits im Juli 2025 hatte das Bundesarbeitsgericht zudem klargestellt: Urlaubsansprüche verfallen bei langandauernder Krankheit erst nach 15 Monaten.
Streit um flexiblere Arbeitszeiten
Die Urlaubsreform steht im Kontext einer breiteren Debatte über die Arbeitswelt. Ein Referentenentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen zu flexibilisieren – allerdings nur, wenn Tarifverträge das regeln. Die starre Elf-Stunden-Ruhezeit könnte in bestimmten Fällen entfallen. Gleichzeitig soll die elektronische Arbeitszeiterfassung verpflichtend werden.
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Die Pläne stoßen auf geteilte Resonanz. Wirtschaftsverbände wie Gesamtmetall und die BDA kritisieren den Entwurf und fordern dessen Rückzug. Gewerkschaften betonen dagegen die Interessen der Beschäftigten. Laut einer DGB-Erhebung lehnen 72 Prozent der Arbeitnehmer eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag ab. Auch die DEHOGA gibt zu bedenken: Eine Flexibilisierung, die rein an Tarifverträge gebunden ist, helfe kleinen Betrieben in der Praxis kaum.
