Urlaubsrecht: Mindestens 12 Werktage am Stück sind Pflicht
26.06.2026 - 08:51:31 | boerse-global.de
Zwölf Tage am Stück sind Pflicht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat am 2. März 2026 klargestellt: Betriebe dürfen zusammenhängenden Urlaub nicht einfach auf zwei Wochen deckeln. Im konkreten Fall erzwang eine Arbeitnehmerin per einstweiliger Verfügung 17 freie Tage am Stück – ihr Chef hatte die Freistellung trotz eines erstinstanzlichen Urteils verweigert.
Die Begründung der Richter: Paragraf 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt vor, dass Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden muss. Ist eine Teilung nötig, muss mindestens ein Teil zwölf Werktage umfassen. Ein allgemeiner Personalengpass reicht als Ausrede nicht.
Wer hat Anspruch auf wie viel Urlaub?
Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt 2026 stabil: 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Den vollen Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit sammelst du monatlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs an.
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Spannend wird es beim Urlaubsgeld. Hier gibt es keine gesetzliche Pflicht – aber große Unterschiede: 73 Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten bekommen eine Extra-Zahlung, bei Arbeitnehmern ohne Tarifbindung sind es nur 35 Prozent. Das normale Urlaubsentgelt – also die Lohnfortzahlung – bleibt davon unberührt.
Urlaub verfällt nur noch mit Ansage
Ein automatischer Verfall von Resturlaub zum Jahresende ist Geschichte. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter individuell und nachweisbar über Restansprüche informieren und zur Urlaubsnahme auffordern. Ein Hinweis auf der Gehaltsabrechnung oder im Intranet reicht nicht.
Bei Langzeiterkrankungen gilt eine Sonderregel: Der Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Diese Frist hat das Bundesarbeitsgericht im Juli 2025 festgelegt. Endet das Arbeitsverhältnis, müssen nicht genommene Tage ausgezahlt werden.
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Neue Regeln für mehr Transparenz
Seit dem 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen über ihre Lohnstruktur berichten. Bewerber haben jetzt schon in Stellenausschreibungen ein Recht auf Gehaltsangaben.
Parallel dazu plant das Bundesarbeitsministerium mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 sieht vor, dass Tarifparteien künftig wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten vereinbaren können – vorausgesetzt, die Arbeitszeit wird elektronisch erfasst.
Die Gewerkschaften drängen angesichts der aktuellen Hitzewelle in Westeuropa auf bezahlte Abkühlpausen. Ab 30 Grad Celsius steige das gesundheitliche Risiko am Arbeitsplatz statistisch signifikant an, argumentieren sie.
