Unterhaltsabzug 2026: Höchstbetrag steigt auf 12.348 Euro
19.06.2026 - 17:49:14 | boerse-global.de
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Höchstbeträge und formale Hürden
Die Regelung nach § 33a EStG erlaubt den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung. Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei 12.096 Euro, 2026 steigt er auf 12.348 Euro. Auch bei getrennt lebenden Ehepaaren ist der Abzug möglich – solange die Ehe rechtlich besteht. Mit der Scheidung entfällt die Begünstigung.
Eine wichtige Änderung gilt seit Januar 2025: Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt. Nur Überweisungen zählen. Leben die Empfänger im Ausland, kann der Höchstbetrag je nach Lebenshaltungskosten gekürzt werden.
Streit um den Elternunterhalt
Politisch brodelt es: Gesundheitsministerin Nina Warken will die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt senken oder ganz streichen. Bisher greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020. Kinder zahlen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro.
Die Pläne sehen einen monatlichen Selbstbehalt von 2.650 Euro vor. Vom darüberliegenden Einkommen sollen maximal 30 Prozent für pflegebedürftige Eltern fließen. Der Hintergrund: Die Kommunen geben immer mehr für die Hilfe zur Pflege aus.
Pflegebeauftragte Katrin Staffler hält eine moderate Absenkung für denkbar. Der VdK Baden-Württemberg lehnt das Vorhaben dagegen als sozialpolitisch falsch ab. Kein Wunder: Die durchschnittlichen Eigenanteile für einen Heimplatz liegen bei über 3.200 Euro pro Monat. Viele Betroffene klaffen Finanzierungslücken, die nur durch Sozialhilfe oder Unterhaltszahlungen der Kinder gestopft werden.
Pflegeneuordnungsgesetz bedroht Steuervorteile
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026 sorgt für weiteren Zündstoff. Er sieht vor, die Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung anzuheben. Die Folge: Weniger Menschen würden in hohe Pflegegrade eingestuft.
Das hätte direkte steuerliche Konsequenzen. Denn nur die Pflegegrade 4 oder 5 berechtigen zum Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro und einer Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro. Wer auf Pflegegrad 3 zurückgestuft wird, verliert diese Entlastungen. Für Bestandsfälle gilt ein Schutz bis zum 1. Januar 2027.
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Weitere Neuerungen im Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen für das häusliche Arbeitszimmer verschärft. Seit einem Urteil vom 24. März 2026 müssen Selbstständige Aufwendungen zeitnah und einzeln aufzeichnen. Nachträglich erstellte Listen reichen nicht mehr.
Bei der Altersvorsorge setzt sich die Umstellung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung fort. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Für 2025 liegt er bei 83,5 Prozent. Die vollständige Besteuerung ist erst für 2058 vorgesehen.
Finanzminister Lars Klingbeil plant zudem eine umfassende Steuerreform. Kernpunkte: eine Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer und eine Rentenabzugsteuer für Senioren. Millionen Steuerpflichtige könnten künftig auf die Steuererklärung verzichten. Ein Koalitionsausschuss Anfang Juli 2026 soll die Pläne konkretisieren.
