Überstundenzuschläge steuerfrei: Nur 1,4% der Arbeitnehmer profitieren wirklich
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 05:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Doch die geplanten Reformen für 2027 und 2028 könnten für viele Arbeitnehmer im Minus enden.
Steuerfrei für Überstunden – aber nur für wenige
Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei stellen. Eigentlich sollte die Regelung zum 1. Januar 2026 starten – doch der Entwurf vom September 2025 ist bis heute nicht in Kraft getreten.
Die Steuerfreiheit gilt nur für Vollzeitkräfte mit mindestens 34 tariflichen oder 40 Wochenstunden. Und sie betrifft ausschließlich die Zuschläge, nicht die Grundvergütung. Das Problem: Nur rund 1,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bekommen überhaupt regelmäßig steuerpflichtige Zuschläge. Teilzeitkräfte – immerhin 30 Prozent aller Erwerbstätigen – gehen komplett leer aus. Gewerkschaft ver.di kritisiert das scharf.
Wie viel bringt das wirklich? Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und durchschnittlichen Überstunden liegt die jährliche Entlastung bei etwa 30 Euro.
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Die große Steuerreform: Entlastungen und Belastungen
Ab 2027 greifen umfassendere Änderungen. Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf 12.900 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Das Kindergeld klettert auf 272 Euro.
Doch die Kehrseite: Die Reichensteuer zieht an – ab 250.000 Euro Einkommen auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Der Handwerkerbonus schrumpft auf 15 Prozent der Kosten (maximal 900 Euro). Und bei Minijobs ist eine Anhebung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent im Gespräch.
Sozialabgaben fressen Steuervorteile auf
Der Haken: Steigende Sozialversicherungsbeiträge fressen die Steuervorteile vieler Arbeitnehmer auf. Der Rentenbeitragssatz soll bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Hinzu kommt eine Kapitalrente mit 0,5 Prozent Zusatzbeitrag.
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Die Rechnung von Finanzwissenschaftler Frank Hechtner (FAU Nürnberg-Erlangen) zeigt: Ein kinderloser Single mit 3.000 Euro Brutto hat 2028 real neun Euro weniger netto als 2026. Bei 9.000 Euro Brutto sind es sogar 904 Euro Minus pro Jahr. Paare mit zwei Kindern und jeweils 7.000 Euro Brutto verlieren über 1.000 Euro jährlich.
Leichte Zuwächse gibt es nur für Alleinerziehende in bestimmten Einkommensbereichen und Familien mit mittleren Einkommen – wenn die höheren Freibeträge und das Kindergeld die Abgabenlast übersteigen.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert die Reformkosten auf rund zehn Milliarden Euro. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression hätte allerdings 15 Milliarden Euro gekostet.
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