TVöD-Sonderzahlung, Geld

TVöD-Sonderzahlung: Bis 1. September Geld oder freie Tage wählen

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Öffentlicher Dienst reformiert Jahressonderzahlungen mit Wahlmodell. Gewerkschaften warnen vor Altersarmut trotz Vollzeitbeschäftigung.

TVöD 2026: Neue Wahlmodelle und Sonderzahlungen im Überblick
Eine Nahaufnahme einer digitalen Uhr, die 17:00 Uhr anzeigt, mit einem unscharfen Büro im Hintergrund, symbolisiert Überstunden und Arbeitszeit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleichzeitig warnen Gewerkschaften vor den Folgen niedriger Löhne trotz Vollzeit.

TVöD: Geld oder freie Tage?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst steht die Jahressonderzahlung an. Die Höhe variiert nach Entgeltgruppe und Arbeitgeber. Beim Bund erhalten Beschäftigte der Gruppen 1 bis 8 ganze 95 Prozent ihres Monatsentgelts. In den Gruppen 9a bis 12 sind es 90 Prozent, in den Gruppen 13 bis 15 nur 75 Prozent. Kommunen zahlen einheitlich 85 Prozent. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Heime haben eigene Regelungen.

Das Wahlmodell ist der Clou: Beschäftigte können Teile der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Der Antrag muss bis zum 1. September 2026 eingehen. Die Auszahlung des Restbetrags folgt mit dem Novembergehalt. Wer seine freien Tage beim Bund bis zum 31. März nicht nimmt, bekommt Geld. Bei Kommunen verfallen die Ansprüche ersatzlos.

Hitze, KI und Überstunden: Neue Belastungen

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi fordert ein Hitze-Ausfallgeld für Beschäftigte unter extremen Temperaturen. Eine Umfrage unter 4.000 Erwerbstätigen untermauert die Forderung: Jeder Dritte fühlt sich durch Hitze stark belastet. Bei körperlicher Arbeit oder Zeitdruck steigt der Wert deutlich. Jeder extreme Hitzetag kostet die Wirtschaft rund 431 Millionen Euro.

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Auch die Digitalisierung treibt neue Regeln. Eine Sage-Studie unter Finanzentscheidern zeigt: 18 Prozent der Befragten wenden über 30 Stunden pro Woche auf, um KI-Ergebnisse zu prüfen. Fast die Hälfte würde KI-Empfehlungen ablehnen, wenn sie dem eigenen Fachurteil widersprechen.

Vollzeit, aber arm im Alter

Trotz aller Debatten um Zuschläge bleibt das Grundproblem bestehen. In Sachsen-Anhalt beziehen rund 304.000 Vollzeitbeschäftigte – etwa 61 Prozent – einen Lohn, der im Alter nur eine Rente auf Armutsniveau bringt. Bundesweit sind es 44 Prozent. Um die Armutsschwelle zu knacken, wären 3.771 Euro brutto monatlich über 45 Beitragsjahre nötig.

International wird härter durchgegriffen. Vietnams Dekret 283/2026/ND-CP sieht empfindliche Strafen für Arbeitgeber vor, die Mindestlöhne unterschreiten oder Überstunden nicht zahlen. Bis zu 75 Millionen VND sind drin – plus Nachzahlung mit Zinsen. In der Region Ninh Binh arbeiten viele regelmäßig elf Stunden am Tag, um Aufträge zu bewältigen. Eine neue Steuerpolitik befreit diese Zusatzvergütungen von der Einkommensteuer.

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Wenn Arbeit vor Gericht endet

Dass Arbeitszeit auch privat juristisch relevant wird, zeigt ein Fall vor dem Landgericht Berlin. Eine Mieterin forderte von Vonovia 500.000 Euro Entschädigung. Zehn Jahre lang habe sie Mängel beseitigt und rechtswidrige Mieterhöhungen abgewehrt. Im September 2025 stellte das Gericht fest: Bestimmte Begründungen wie eine gute ÖPNV-Anbindung waren tatsächlich rechtswidrig. Die Lehre: Mieter sollten Erhöhungsverlangen innerhalb der Zweimonatsfrist prüfen und gegebenenfalls widersprechen.

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