Transparenz-Krise: Nur 3% trauen deutschen Behörden Offenheit zu
12.06.2026 - 21:36:32 | boerse-global.de
Während das Bundesverwaltungsgericht Medienhäusern Grenzen aufzeigt, kritisieren EU-Juristen die mangelnde Transparenz der Kommission bei Impfstoffdeals. Parallel fordern Politiker ein grundlegendes Transparenzgesetz.
Bundesverwaltungsgericht weist Medienklage ab
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag die Klage eines Medienunternehmens gegen die Zeugnisverweigerung von Bundespräsident Steinmeier abgewiesen (Az. 1 C 19.25). Das Haus wollte Steinmeier in einem Zivilprozess zur BAMF-Berichterstattung von 2018 als Zeugen laden. Der Bundespräsident hatte die Aussage mit Verweis auf das Staatswohl verweigert.
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Die Leipziger Richter begründeten: Dem Medienhaus fehle die Klagebefugnis. Die entsprechende Zivilprozessordnung schütze ausschließlich öffentliche Interessen – nicht die von privaten Akteuren oder Medien. In einem Parallelverfahren (Az. 1 C 25.25) wies das Gericht zudem Klagen gegen die Aussageverweigerung von Angela Merkel und Horst Seehofer ab.
EuGH-Generalanwalt kritisiert Impfstoff-Deals
Auf europäischer Ebene hagelt es Kritik an der Informationspolitik der EU-Kommission. Generalanwalt Athanasios Rantos stellte in seinen Schlussfolgerungen vom Donnerstag fest: Die Kommission gewährte keinen ausreichenden Zugang zu den COVID-19-Impfstoffabkommen.
Konkret geht es um Anfragen aus dem Jahr 2021. Die Kommission schwärzte damals Namen von Verhandlungsführern und zentrale Klauseln. Laut Rantos konnte sie nicht belegen, dass die Offenlegung von Haftungsklauseln tatsächlich Geschäftsinteressen gefährdet hätte. Damit verletzte sie ihre Pflicht zum breitmöglichen Dokumentenzugang.
Ruf nach Bundestransparenzgesetz wird lauter
Parallel zu den Gerichtsverfahren fordern Akteure in Berlin eine grundlegende Reform. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, verlangte anlässlich des 20-jährigen IFG-Jubiläums ein umfassendes Bundestransparenzgesetz. Sie betont: Die Informationsfreiheit müsse verfassungsrechtlich abgesichert werden.
Der Handlungsbedarf ist enorm: Nur drei Prozent der Bürger bewerten Behörden als sehr transparent. 60 Prozent halten Verwaltungshandeln für eher nicht oder gar nicht transparent.
Auch im Bundestag knirscht es. Präsidentin Julia Klöckner rügte die Regierung am Mittwoch wegen verspäteter Antworten auf Abgeordnetenfragen. Besonders das Wirtschaftsministerium von Ministerin Reiche steht in der Kritik. Sie kündigte daraufhin straffere interne Abläufe an.
Landgericht München: Google haftet für KI-Inhalte
Eine richtungsweisende Entscheidung zur Verantwortlichkeit digitaler Informationsanbieter fällte das Landgericht München I. Per einstweiliger Verfügung vom 28. Mai untersagte es Google, falsche Behauptungen über zwei Verlage in KI-generierten Suchübersichten (AI Overviews) zu verbreiten (Az. 26 O 869/26).
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Das Gericht stellte klar: KI-generierte Zusammenfassungen sind eigene Inhalte des Anbieters – keine bloßen Suchergebnisse. Google haftet damit als unmittelbarer Störer für die Richtigkeit. Bei Verstößen drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Landespolitik: Aktenstreit in NRW und Vergleich in der Schweiz
Auch auf Länderebene bleibt die Herausgabe von Dokumenten brisant. Im Untersuchungsausschuss zum Fall Solingen lieferte NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski am Donnerstag weitere Akten an den Landtag. Die Landesregierung betont die Vollständigkeit. Der Verfassungsgerichtshof Münster entscheidet Ende Juni über die Herausgabe von Chat-Kommunikation aus dem Fluchtministerium.
In der Schweiz beendeten die Basler Zeitung und die Wirtschaftskammer Baselland einen achtjährigen Rechtsstreit durch Vergleich. Die Kammer erkannte die grundsätzliche Zulässigkeit kritischer Berichterstattung an. Der Verlag räumte ein, in spezifischen Fällen Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben.
