Textilbranche: Vernichtungsverbot für unverkaufte Mode ab 19. Juli
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 19:37 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Union präzisiert ihre Verpackungsverordnung (PPWR) und gibt Unternehmen neue Leitplanken für die Kreislaufwirtschaft vor. Im Fokus: die Definition der Produzentenverantwortung und verbindliche Rezyklatanteile.
Klarheit bei der Herstellerverantwortung
Das Informationsnetzwerk EUNR veröffentlichte am 16. Juli 2026 eine detaillierte Auslegung des Produzentenbegriffs. Demnach ist die Produzenteneigenschaft in dem EU-Mitgliedstaat festzustellen, in dem die Verpackung zu Abfall wird.
Maßgeblich ist das erste Glied der nationalen Lieferkette. Bei Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen beginnt diese Kette bereits mit der vollständig hergestellten Verpackung. Bei Folien sowie Verkaufs- und Umverpackungen wird der Produzentenstatus erst mit dem Befüllen definiert.
Ist ein Hersteller nicht im betreffenden Mitgliedstaat ansässig, geht die Verantwortung auf den ersten inländischen Importeur oder Händler über. Ausnahme: Bei Direktlieferungen an Endnutzer bleibt der ausländische Versender in der Pflicht.
Strengere Rezyklatvorgaben für PET-Flaschen
Parallel zur PPWR hat die EU-Kommission einen neuen Durchführungsbeschluss zur Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) verabschiedet. Dieser legt präzise Vorgaben zur Ermittlung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweggetränkeflaschen fest.
PET-Flaschen müssen bereits seit dem Vorjahr einen Rezyklatanteil von mindestens 25 Prozent aufweisen. Ab 2030 steigt die verbindliche Quote auf 30 Prozent. Branchenverbände wie der BDE fordern zudem verbindliche Regeln für ein ökologisches öffentliches Beschaffungswesen. Das Ziel: die Nachfrage nach Recyclingmaterialien weiter stärken.
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Industrie reagiert mit neuen Services
Die verschärften Anforderungen treiben Innovationen voran. Das Unternehmen Tokai Techno startete Mitte Juli einen spezialisierten Analyseservice. Dieser unterstützt Exporteure in die EU bei der Untersuchung von Verpackungsmaterialien auf Chemikalien wie PFAS.
Auch in der Produktionstechnik gibt es Anpassungen. Der Softwareanbieter MPDV brachte ein neues Manufacturing Execution System auf den Markt. Es ermöglicht eine vernetzte Steuerung von Prozessen wie Dosieren, Abfüllen und Verpacken – speziell für regulierte Branchen wie Pharma und Food.
Übergangsfristen gefordert
Der österreichische Verband der Markenartikelindustrie (MAV) drängt auf eine sechsmonatige Schonfrist bei der EmpCo-Richtlinie. Sie tritt am 27. September 2026 in Kraft und bringt neue Regeln für Umweltangaben auf Verpackungen. Ohne eine Übergangsfrist bis Ende März 2027 drohe die Vernichtung einwandfreier Produkte. Das widerspreche den Zielen der Abfallvermeidung.
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Textilbranche: Vernichtungsverbot ab 19. Juli
Am 19. Juli 2026 treten erste Maßnahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) für die Modebranche in Kraft. Großen Unternehmen ist es dann untersagt, unverkaufte Bekleidung und Schuhe zu vernichten. Ausnahmen sind eng gefasst – etwa wenn Spendenangebote erfolglos bleiben oder eine Aufbereitung unverhältnismäßig teuer wäre.
Ab 2030 gilt das Verbot auch für mittlere Unternehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
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