Terminmeldepflicht: Bundestag verpflichtet Arztpraxen zur Meldung freier Termine
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deGeplante Verschärfungen bei der Krankschreibung sowie neue bürokratische Vorgaben zur Terminvergabe sorgen im deutschen Gesundheitswesen für erhebliche Unruhe. Vertreter der Ärzteschaft und Teile der Politik kritisieren die jüngsten Maßnahmen und Vorhaben als ineffektiv und praxisfremd.
Während der Gesetzgeber auf eine effizientere Steuerung der Patientenströme und Kosteneinsparungen abzielt, warnen Mediziner vor massiven Eingriffen in die Praxisorganisation, die ohne zusätzliche Behandlungskapazitäten blieben.
Bundestag beschließt verbindliche Terminmeldungen
Am 15. Oktober 2026 beschloss der Bundestag im Rahmen der Notfallreform eine deutliche Verschärfung der Terminmeldepflicht. Vertragsarztpraxen müssen den Terminservicestellen künftig verbindlich Termine melden. Die bisherige Praxis, nach der Mediziner lediglich freie Termine im selbstbestimmten Umfang übermittelten, entfällt damit.
Den genauen Umfang dieser Meldungen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen bis zum 1. März 2027 aushandeln; gelingt keine Einigung, entscheidet das Schiedsamt. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Im Zuge der Reform wird die Servicenummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle unterteilt sowie digital mit der Notrufnummer 112 vernetzt. Der Bund rechnet durch die Neuregelungen langfristig mit jährlichen Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro.
Zudem wird der Fixkostendegressionsabschlag bei Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung gestrichen. Ab 2028 dürfen Praxen zudem nur noch bestimmte Terminverwaltungssysteme einsetzen, wofür die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes für November vorgesehen ist.
Scharfe Reaktionen aus der Ärzteschaft
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Die Beschlüsse stoßen auf geschlossenen Widerstand zahlreicher Ärzteorganisationen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz bezeichnete das Vorhaben als massiven Eingriff in die Praxisorganisation, der keinen Spielraum für bedarfsrelevante Planungen lasse.
Der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung, Dr. Peter Heinz, betonte, die Politik könne Termine nicht per Gesetz herbeiverordnen. Gleichzeitig forderte die KV Rheinland-Pfalz eine verbindliche Ausfallentschädigung für nicht wahrgenommene Termine.
Der Berufsverband der Augenärzte lehnte die Vorgaben ebenfalls ab. Verbandsvorsitzender Daniel Pleger bezeichnete die Neuregelung als rote Linie, während Vorstandsmitglied Dr. Inger Lüdeke anmerkte, ein Terminkalender stelle keinen ungenutzten Vorrat dar.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands kritisierte die kurzfristig angehängten Regelungen; dessen Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich erklärte, verordnete Kontingente schafften keine einzige zusätzliche Behandlungsstunde.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Berufsverband der Deutschen Urologen sehen in den Vorgaben einen Eingriff in die durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Berufsausübungsfreiheit.
Der Verband MEDI GENO Deutschland lässt den Beschluss juristisch prüfen und evaluiert die Rückgabe von Kassenzulassungen über ein Korbmodell. Verbandsvorstand Dr. Norbert Smetak warnte vor einer Degradierung der Ärzteschaft zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin.
Streit über Nachweispflichten am ersten Krankheitstag
Parallel zur Terminvergabe schwelt die Debatte um schärfere Regeln beim Nachweis von Arbeitsunfähigkeit. Ein Reformpapier von Union und SPD sieht vor, eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag umzusetzen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußerte daran am 29. August 2026 deutliche Zweifel und bezeichnete das Vorhaben als inhaltlich falsch.
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Die Regelung gehe auf Forderungen der Union zurück; die SPD habe dem im Gegenzug zugestimmt, um Einschnitte bei der Lohnfortzahlung oder Karenztage zu verhindern. Bas befürchtet, dass bereits leichte Infekte vermehrt Arztbesuche und längere Krankschreibungen nach sich ziehen könnten.
Derzeit erlaubt das Entgeltfortzahlungsgesetz eine Abwesenheit von bis zu drei Kalendertagen ohne Attest, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es Arbeitgebern bereits heute frei, die Vorlage ab dem ersten Tag ohne Begründung einzufordern, was schätzungsweise 45 bis 55 Prozent der Betriebe in Deutschland tun.
Kleinere Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten nutzen dabei das Umlageverfahren U1, bei dem gegen einen Beitrag von meist einem bis vier Prozent des Bruttolohns im Krankheitsfall Erstattungen von 50 bis 80 Prozent ab dem ersten attestierten Tag gewährt werden. Ob die gesetzliche Verschärfung bis zum Jahresende verabschiedet wird, bleibt angesichts der anhaltenden Kritik offen.
