Telekommunikationsdaten: Speicherfrist soll auf 6 Monate verdoppelt werden
02.06.2026 - 21:03:27 | boerse-global.de
Gleichzeitig wird bekannt, dass Landeskriminalämter heimlich Werbedaten von Smartphone-Apps für Ermittlungen genutzt haben.
Doppelt so lange speichern – und ohne Richtervorbehalt
Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat einen weitreichenden Vorschlag vorgelegt: Statt wie bisher drei Monate sollen Internet- und E-Mail-Anbieter Verkehrsdaten künftig sechs Monate lang aufbewahren müssen. Besonders brisant: Die geplante „Quick-Freeze"-Regelung sieht vor, dass Polizei und Geheimdienste diese Daten künftig ohne richterliche Anordnung sichern lassen können.
Die Befürworter argumentieren mit der Notwendigkeit für eine effektivere Strafverfolgung. Kritiker warnen dagegen vor einem massiven Ausbau der staatlichen Überwachung ohne ausreichende Kontrolle.
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LKAs kauften heimlich Standortdaten aus der Werbeindustrie
Parallel dazu erschüttert ein zweiter Skandal die Sicherheitsbehörden. Wie am heutigen Dienstag bekannt wurde, haben die Landeskriminalämter in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg kommerzielle Standortdaten genutzt – gekauft von Datenhändlern, die diese Informationen über Echtzeit-Auktionen in Smartphone-Apps sammeln.
Mark Zöller, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bezeichnet die Praxis als illegal. „Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage für den Erwerb und die Nutzung solcher kommerziell erhobenen Tracking-Daten", so der Experte. Er sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Sebastian Schmidt, Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern, leitete noch am heutigen Dienstag eine formelle Prüfung des dortigen LKA ein. Die Behörde selbst räumte ein, die Daten in der Vergangenheit genutzt zu haben – künftig sei dies aber nicht mehr geplant. Neun weitere Landeskriminalämter verweigerten unter Berufung auf Geheimhaltungsvorschriften jede Auskunft.
Sachsen verbannt Palantir – Hessen sucht Ausweg
Auch auf Länderebene tut sich etwas. In Sachsen einigte sich die Minderheitskoalition aus CDU und SPD mit dem BSW auf ein neues Polizeigesetz. Kernpunkte: Die Software des US-Konzerns Palantir wird explizit ausgeschlossen, und die Definition von „Gefahrenvorfeldern" wird verfassungskonform nachgeschärft. Die Abstimmung ist für Ende Juni geplant.
In Hessen läuft die „Hessendata"-Plattform von Palantir seit 2017 – doch die Zeit läuft ab. Der Präsident des dortigen LKA äußerte heute die Hoffnung auf eine bundesweite Lösung innerhalb von zwei Jahren. Der hessische Innenminister favorisiert eine europäische Alternative – sofern sie gleichwertige Funktionen biete. Auslöser der Suche: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023, das Teile des Palantir-Systems für verfassungswidrig erklärte.
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KI-Überwachung in Berlin – und erste juristische Grenzen
Die Hauptstadt treibt derweil die KI-gestützte Videoüberwachung voran. Ab sofort sollen am Roten Rathaus und an der Warschauer Brücke Kameras installiert werden, die Passanten als Strichmännchen darstellen und Bewegungsmuster analysieren. 16 Millionen Euro sind für das Projekt vorgesehen. Während Polizeigewerkschaften die Technologie als unverzichtbar bezeichnen, verweisen Kritiker auf hohe Fehlalarmraten und Datenschutzrisiken.
Dass KI in der Strafverfolgung nicht grenzenlos einsetzbar ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom Februar. Das Gericht lehnte einen Haftbefehl ab, der allein auf einem Treffer der Gesichtserkennungssoftware des Bundeskriminalamts beruhte. Die Begründung: Die Fehlerquote des Algorithmus sei nicht dokumentiert, und automatisierte Treffer allein begründeten keinen Tatverdacht – ohne unterstützende klassische Ermittlungsarbeit reiche das nicht.
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