Teilzeit-Krankschreibung: Kabinett beschließt Modell mit 25–75 Prozent
29.05.2026 - 15:21:31 | boerse-global.de
Psychische Erkrankungen treiben die Entwicklung an.
Rekordwerte bei Krankmeldungen
Der Krankenstand in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Lag die durchschnittliche Anzahl der Fehltage 2021 noch bei 13, stieg der Wert bis November 2025 auf 17 Tage an. Andere Analysen beziffern den Schnitt für das Gesamtjahr 2025 auf 14,5 Tage. Als wesentliche Treiber gelten psychische Erkrankungen.
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Das Verhalten im Krankheitsfall gibt zusätzlich zu denken. Mehr als 25 Prozent der Befragten räumten in einer Yougov-Umfrage ein, bereits ohne tatsächliche Erkrankung gefehlt zu haben. Eine Studie der Pronova BKK zeigt: 60 Prozent der Arbeitnehmer meldeten sich trotz subjektiv empfundener Fitness krank – sieben Prozent tun dies sogar häufig.
Strengere Regeln für Krankschreibungen
Arbeitgeber haben klare rechtliche Instrumente, um Meldepflichten zu prüfen. Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Unternehmen dürfen eine AU bereits ab dem ersten Fehltag verlangen.
Besondere Aufmerksamkeit widmete die Rechtsprechung digitalen Krankschreibungen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im September 2025 (Az.: 14 SLa 145/25): Eine fristlose Kündigung kann rechtmäßig sein, wenn ein Online-Attest nur auf einem Fragebogen ohne persönlichen Arztkontakt basiert. Ein ordnungsgemäßer Nachweis erfordert zwingend Video, Telefon oder Praxisbesuch.
Bei begründeten Verdachtsmomenten – etwa wenn eine Krankschreibung direkt nach abgelehnter Urlaubsanfrage oder Kündigung erfolgt – kann der Medizinische Dienst die AU prüfen. Detekteien zur Überwachung kranker Mitarbeiter sind dagegen an hohe Hürden geknüpft. Das LAG Düsseldorf betonte: Unverhältnismäßige Überwachung kann Schmerzensgeld auslösen. Eine Observierung ist nur bei konkreten, tatsachenbasierten Verdachtsmomenten zulässig.
Teilzeit-Krankschreibung: Das neue Modell
Das Bundeskabinett beschloss am 29. April 2026 einen Gesetzesentwurf zur Teilzeit-Krankschreibung. Das Modell sieht Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der regulären Arbeitszeit vor.
Voraussetzung: Die Erkrankung soll länger als vier Wochen dauern, und ein Arzt muss die Teilarbeitsunfähigkeit feststellen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zustimmen. Nach Antragstellung haben Arbeitgeber sieben Tage Zeit, die Eignung des Arbeitsplatzes zu prüfen – sonst gilt die Zustimmung als erteilt. Die Entgeltfortzahlung bleibt in den ersten sechs Wochen unverändert, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Personalabteilungen müssen ihre Meldeverfahren und Abrechnungssysteme anpassen, sobald das Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat.
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kosten
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bleibt ein zentrales Instrument. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Ziel: Lösungen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit finden. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Nennung von Diagnosen nicht erforderlich.
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Die wirtschaftliche Belastung durch Fehlzeiten steigt weiter. Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber in bestimmten Regionen wie Nordrhein-Westfalen höhere Erstattungsansprüche geltend machen – die Zuschlagssätze für Lohnzusatzkosten liegen bei rund 58,98 Prozent. Parallel dazu wird über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit debattiert. Ein für Juni 2026 angekündigter Referentenentwurf sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit flexibler zu gestalten. Gewerkschaften kritisieren mögliche Gesundheitsrisiken.
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