Teilzeit-Krankschreibung, Bundeskabinett

Teilzeit-Krankschreibung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

30.04.2026 - 00:01:01 | boerse-global.de

Die Bundesregierung führt ein neues Modell zur schrittweisen Rückkehr nach langer Krankheit ein. Ärzte und Sozialverbände kritisieren die Pläne scharf.

Teilzeit-Krankschreibung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf - Foto: über boerse-global.de
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Arbeitnehmer sollen künftig schrittweise wieder einsteigen können.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Teilzeit-Krankschreibung verabschiedet. Das Modell, das Gesundheitsminister Warken vorantreibt, erlaubt Beschäftigten nach mehr als vier Wochen Krankheit eine Rückkehr mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit. Vorbild ist ein System aus Schweden. Die Regierung verspricht sich davon eine Entlastung der Wirtschaft, die unter den hohen Krankenständen leidet. Medizinerverbände und Sozialorganisationen warnen hingegen vor mehr Bürokratie und möglichem Druck auf Genesende.

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So funktioniert das neue Modell

Die Teilzeit-Krankschreibung setzt das Einverständnis von Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus. Der Chef hat sieben Tage Zeit, um auf einen Antrag zu reagieren. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung für sechs Wochen bleibt unangetastet. Allerdings soll das Krankengeld für jene, die das Teilzeitmodell nutzen, von 70 auf rund 65 Prozent sinken.

Ärzte warnen vor „bürokratischem Overkill“

Die Pläne stoßen in der Ärzteschaft auf heftige Kritik. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter ihrem Chef Andreas Gassen bezeichnete den Ansatz als absurd. „Ärzte sollen künftig beurteilen, ob ein Patient an seinem spezifischen Arbeitsplatz zu 50 Prozent einsatzfähig ist – das können wir nicht leisten“, so Gassen. Stattdessen fordern Medizinervertreter die Einführung von Karenztagen: Erst ab dem vierten Krankheitstag würde Lohnfortzahlung greifen. Das könnte jährlich rund 300 Millionen Euro sparen.

Der Sozialverband SoVD warnt vor einem „sozialen Ungleichgewicht“. Viele Arbeitnehmer könnten sich gedrängt fühlen, zu früh an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Kanzler Merz schließt Kürzungen aus

Bundeskanzler Friedrich Merz stellte am Mittwoch klar: Die Regierung werde weder das gesetzliche Krankengeld kürzen noch Karenztage einführen. „Wir setzen auf Forschung zu den Ursachen hoher Krankenstände, nicht auf Leistungskürzungen“, sagte Merz. Frühere Reformversuche seien gescheitert.

Rekord-Krankenstand belastet die Wirtschaft

Der Gesetzesvorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, da die Krankenstände in Deutschland historische Höchstwerte erreichen. Die Techniker Krankenkasse meldete für 2025 durchschnittlich 17 Krankentage pro Beschäftigtem, das WIdO/AOK-Institut sogar 23 Tage. Das Statistische Bundesamt gab für 2024 noch 14,8 Tage an – Tendenz stark steigend.

Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) beziffert den wirtschaftlichen Schaden durch hohe Ausfallzeiten auf bis zu 160 Milliarden Euro. Die Produktivität leidet spürbar: Der Ifo-Beschäftigungsbarometer fiel im April 2026 auf 91,3 Punkte – viele Firmen, besonders in der Industrie, bauen Stellen ab.

Arbeitgeber nutzen bestehende Regeln

Schon jetzt können Chefs bei Verdacht auf „blaumachen“ handeln. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2012 erlaubt es, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Bei Betrugsverdacht darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet werden. Privatdetektive sind dagegen nur bei konkretem, begründetem Verdacht erlaubt, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied.

Neue Urteile verändern Arbeitsrecht

Das BAG urteilte im November 2025, dass Teilzeitkräfte anteilig Anspruch auf Überstundenzuschläge haben. Tarifverträge, die Zuschläge erst ab 40 Stunden vorsehen, benachteiligen Teilzeitbeschäftigte. Viele Unternehmen müssen nun ihre Vergütungsmodelle anpassen.

Das LAG Stuttgart entschied am 19. Dezember 2025, dass die zweiwöchige Frist für außerordentliche Kündigungen nach Paragraf 626 BGB nicht durch Anträge beim Integrationsamt verlängert wird – selbst wenn der Arbeitnehmer einen Schwerbehindertenstatus beantragt hat. Personalabteilungen müssen diese Prozesse parallel führen, um Fristen nicht zu versäumen.

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EU-Transparenzrichtlinie kommt

Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Arbeitgeber dürfen Bewerber dann nicht mehr nach ihrem vorherigen Gehalt fragen. Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen ihren Gender-Pay-Gap veröffentlichen. Derzeit liegt der unbereinigte Unterschied in Deutschland bei 16 Prozent, der bereinigte bei 6 Prozent.

Ausblick: Daten statt Bauchgefühl

Personalexperten raten zu datenbasiertem Gesundheitsmanagement. Eine Studie von Factorial vom Februar 2026 zeigt: Fast die Hälfte der HR-Manager beobachtet steigende Krankenstände, aber 44 Prozent fehlt die Zeit für detaillierte Analysen.

Auch bei neuen Technologien hakt es. Eine TÜV/Forsa-Studie ergab, dass 56 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot nutzen, aber nur 27 Prozent ihre Mitarbeiter formal geschult haben.

Die Bundesregierung hatte am 13. April 2026 zudem einen steuerfreien „Krisenbonus“ von bis zu 1.000 Euro beschlossen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das schwedische Modell die hohen Krankenstände senkt oder vor allem die Personalabteilungen zusätzlich belastet.

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