Teilkrankschreibung, Bundesregierung

Teilkrankschreibung: Bundesregierung plant Reform vor Sommerpause

12.06.2026 - 14:19:30 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Teilkrankschreibung, um Langzeitarbeitsunfähigkeit zu reduzieren und Kosten zu senken.

Digitale Krankschreibung und Teilkrankschreibung: Reformen im Gesundheitswesen
Teilkrankschreibung - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer digitalen Gesundheits-App, im Hintergrund eine Arztpraxis, die Digitalisierung im Gesundheitswesen darstellend. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2025 können Arztpraxen eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ausstellen – immer dann, wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) technisch nicht funktioniert.

„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit“, heißt es aus der Branche. Die eEB dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse, etwa bei Systemausfällen oder wenn die Chipkarte nicht eingelesen werden kann.

Parallel bauen einzelne Kassen ihre digitalen Beratungsangebote aus. Die AOK Bayern ermöglicht es Versicherten inzwischen, Anträge zu Krankengeld oder Pflege per Video- oder Audioberatung auszufüllen und digital zu unterzeichnen. Künftig soll das Angebot auf Haushaltshilfen und Mutterschaftsgeld ausgeweitet werden.

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Teilkrankschreibung: Skandinavisches Modell für Deutschland

Eine grundlegende Reform steht bevor. Die Bundesregierung plant die Einführung einer Teilkrankschreibung – die Verabschiedung soll noch vor der Sommerpause 2026 erfolgen. Ärzte könnten dann Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen.

Das Modell orientiert sich an skandinavischen Ländern. Arbeitnehmer mit Erkrankungen von mehr als vier Wochen Dauer könnten teilweise an den Arbeitsplatz zurückkehren – sofern sie sich dazu in der Lage fühlen und der Arbeitgeber zustimmt. Lehnt der Chef die Teilzeitbeschäftigung ab, bleibt die volle Krankschreibung bestehen.

Das Ziel: schnellere Wiedereingliederung und weniger Langzeitarbeitsunfähigkeit. Der Bund verspricht sich deutliche Einsparungen. Für 2027 sind Minderausgaben von rund 40 Millionen Euro prognostiziert, bis 2030 könnten es 160 Millionen Euro sein.

Hohe Krankenstände belasten die Kassen

Die Reform kommt nicht von ungefähr. In den ersten elf Monaten 2025 lag der Krankenstand in Deutschland bei durchschnittlich 17 Tagen pro Beschäftigtem. Der Gesundheitsreport der Barmer für den Landkreis Rostock zeigt zwar einen leichten Rückgang – von 28,3 Fehltagen 2024 auf 26,8 Tage 2025. Doch das Niveau bleibt hoch.

Hauptursachen: psychische Erkrankungen, Probleme des Muskel-Skelett-Systems und Atemwegserkrankungen.

Gleichzeitig wächst die Aufmerksamkeit der Arbeitgeber für die Validität von Krankmeldungen. Studien der Pronova BKK deuten darauf hin, dass sich rund 60 Prozent der Beschäftigten bereits einmal krankgemeldet haben, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten.

Rechtlich sind Unternehmen jedoch eng gebunden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf betonte: Eine unverhältnismäßige Überwachung von Mitarbeitern kann Schmerzensgeldansprüche auslösen.

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Auch bei der Gewährung von Krankengeld legen Gerichte strenge Maßstäbe an. Das Sozialgericht München entschied, dass ein Anspruch trotz AU-Bescheinigung abgelehnt werden kann – wenn keine neue krankheitsbedingte Zustandsänderung eingetreten ist.

Finanzlücke von 3,5 Milliarden Euro

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen bleibt angespannt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg Anfang 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Einzelne Kassen wie die Knappschaft erhöhten auf bis zu 4,4 Prozent. Gleichzeitig wurden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben.

Politische Beobachter warnen vor einer Finanzlücke von rund 3,5 Milliarden Euro. Diskutiert werden Ausgabenbremsen für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie sowie mögliche Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.

Auch in der Pflegeversicherung zeichnen sich Änderungen ab: Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz soll die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027 auf über 7.000 Euro monatlich steigen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll auf 0,7 Prozent angehoben werden.

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