Teilkrankschreibung, Regeln

Teilkrankschreibung ab 2027: Neue Regeln für Millionen Beschäftigte

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 08:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Verschärfte Regeln für Betriebliches Gesundheitsmanagement: Teilkrankschreibung ab 2027 und strengere Nachweispflichten bei Kündigungen.

BGM 2026: Neue Gesetze und BAG-Urteile fordern Unternehmen heraus
Geschäftsleute in einem modernen Büro, die Dokumente und Gesundheitsdaten auf einem Tablet analysieren. Fokus auf betriebliches Gesundheitsmanagement. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 und wegweisenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Unternehmen ihre Prozesse bei Wiedereingliederung und Vorsorge grundlegend umstellen.

Besonders die Teilkrankschreibung ab 2027 und strengere Beweislastregeln bei Kündigungen stellen Personalabteilungen vor neue Herausforderungen.

BAG-Urteil: Einwurf-Einschreiben reicht nicht

Ein aktuelles Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) zeigt die hohen formellen Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen. Die Richter erklärten die Kündigung eines Arbeitnehmers für unwirksam – weil der Arbeitgeber den Zugang der Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nicht rechtssicher nachweisen konnte.

Das Unternehmen hatte ein Einwurf-Einschreiben genutzt. Das Gericht entschied: Ein Scan-Beleg, der bereits vor dem Einwurf erstellt wurde, beweist den tatsächlichen Zugang nicht. Da der Arbeitnehmer den Erhalt bestritt, galt das bEM-Angebot als nicht erfolgt.

Die Richter betonten zudem: Arbeitgeber müssen nach jeder erneuten Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ein neues bEM-Verfahren anbieten – auch wenn ein früheres Angebot bereits abgelehnt wurde.

Teilkrankschreibung: Das kommt ab 2027

Das am 10. Juli 2026 beschlossene Gesetz führt zum 1. Januar 2027 das Modell der Teilkrankschreibung ein. Ärzte können dann bei Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern, eine teilweise Arbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen.

Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss innerhalb von sieben Tagen zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, bleibt es bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Während der Teilkrankschreibung zahlt der Arbeitgeber den Lohn für die geleisteten Stunden, die Krankenkasse leistet anteiliges Krankengeld.

Die Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte und Minijobber sind ausgenommen.

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Parallel diskutiert die Politik über eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Wirtschaftsvertreter unterstützen die Pläne, Hausärzte warnen vor steigender Belastung. Auch unbezahlte Karenztage sind im Gespräch.

Düsseldorf zeigt, wie Prävention geht

Trotz der rechtlichen Verschärfungen setzen Unternehmen verstärkt auf Prävention. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde am 9. Juli 2026 mit dem AOK-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Die Stadtverwaltung nutzt für ihre rund 12.000 Mitarbeitenden KI-gestützte Ergonomie-Coaches und Virtual-Reality-Angebote zur Entspannung.

Ein Schwerpunkt liegt auf psychischer Gesundheit: Rund 300 Mitarbeitende wurden zu Ersthelfenden für psychische Krisen ausgebildet. Solche Programme gewinnen angesichts steigender Fehlzeiten an Bedeutung.

Auch die Unterstützung von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung rückt in den Fokus. Die AOK PLUS und die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung bieten im September 2026 digitale Schulungen zum „Pflegelotsen im Betrieb“ an.

In Österreich kündigte Sozialministerin Korinna Schumann eine dauerhafte gesetzliche Absicherung des Pflegebonus an. Vollzeitkräfte erhalten jährlich 2.200 Euro – bis mindestens 2028.

Hitze drückt die Produktivität

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Neben rechtlichen Faktoren beeinflussen zunehmend Umweltbedingungen die betriebliche Gesundheit. Studien der Allianz und der EZB belegen: Ab einer Umgebungstemperatur von 27 bis 28 Grad sinkt die Arbeitseffizienz deutlich.

Jedes Grad über 30 Grad führt zu einem Produktivitätsrückgang von rund drei Prozent. Besonders betroffen sind Fertigung, Bergbau und Pharmaindustrie. Experten raten zu flexiblen Arbeitszeiten und organisatorischen Anpassungen – Klimaanlagen allein reichen oft nicht.

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