Teil-Krankschreibung: Neue Regeln für Millionen ab Januar 2027
18.06.2026 - 16:12:07 | boerse-global.de
Ab dem 1. Januar 2027 soll die sogenannte Teil-Arbeitsunfähigkeit (Teil-AU) offiziell möglich sein. Gesundheitsministerin Nina Warken legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Gestaffelte Rückkehr in den Job
Bislang fehlte eine explizite Regelung für die stundenweise Krankschreibung im Entgeltfortzahlungsgesetz. Gerichte und Krankenkassen erkannten eine Teil-AU nur in Einzelfällen an – etwa bei schrittweisen Wiedereingliederungen oder chronischen Erkrankungen.
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Der neue Entwurf sieht nun eine klare Staffelung vor: Beschäftigte können zu 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit krankgeschrieben werden. Voraussetzung ist eine Krankheitsdauer von mehr als vier Wochen. Zudem braucht es eine ärztliche Bescheinigung und die Zustimmung des Arbeitgebers.
Das Verfahren bleibt freiwillig. Eine Vollkrankschreibung ist weiterhin jederzeit möglich. Die Vergütung setzt sich aus dem Lohn für die geleistete Arbeit und anteiligem Krankengeld für die Ausfallzeit zusammen.
Schweden macht es seit 1955 vor. Dort erfolgt fast jede dritte Krankschreibung im Teil-AU-Format. Das IGES-Institut bescheinigte solchen Modellen positive Effekte – besonders bei der Vermeidung von Frühverrentungen.
Strengere Regeln für Krankengeld und Teilrente
Parallel plant die Regierung Einschränkungen für Bezieher hoher Teilrenten. Wer eine Teilrente über zwei Drittel einer Vollrente bezieht, soll künftig keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Die Regierung will damit Mitnahmeeffekte verhindern und rechnet mit Einsparungen von rund 30 Millionen Euro pro Jahr.
Auch nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses soll das Krankengeld gekürzt werden – auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Maßnahmen sind Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Debatte um Karenztage und Lohnfortzahlung
Während die Teil-AU vorankommt, sorgt ein anderer Vorschlag für Diskussionen. Ende 2025 brachte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche die Wiedereinführung eines Karenztages ins Spiel. Der Lohn am ersten Krankheitstag würde dann entfallen.
Hintergrund sind Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Die Kosten für die Lohnfortzahlung stiegen innerhalb von drei Jahren um über zehn Milliarden Euro. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.
Aktuell zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter. Erst danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Prozess seit Anfang 2023 digitalisiert. Arbeitgeber können dabei nur den Zeitraum der AU abrufen – nicht die Diagnose.
Neue Regeln für Arbeitszeit und Krankmeldungen
Die Rechtsprechung hat zuletzt die Anforderungen an AU-Bescheinigungen präzisiert. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied: Arbeitgeber können eine Krankmeldung anzweifeln, wenn ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz besteht. Der Arbeitnehmer muss dann seine Beschwerden und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit detailliert darlegen.
Flankiert werden die Änderungen durch einen Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Achtstundentag bleibt grundsätzlich bestehen. Tarifpartner können jedoch flexiblere wöchentliche Höchstarbeitszeiten von bis zu 48 Stunden im Jahresschnitt vereinbaren.
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Zudem soll eine verpflichtende elektronische Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit kommen – eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs. Während Ökonomen die Flexibilisierung begrüßen, fordern Arbeitgeberverbände eine Ausweitung der Optionen auf nicht tarifgebundene Betriebe.
