Teil-Arbeitsunfähigkeit, Bundestag

Teil-Arbeitsunfähigkeit: Bundestag berät flexibles Modell ab 12. Juni

11.06.2026 - 02:39:43 | boerse-global.de

Der Bundestag berät diese Woche über die Einführung einer stundenweisen Krankschreibung. Das Modell soll Krankenkassen ab 2027 jährlich Millionen sparen.

Teilarbeitsunfähigkeit: Bundestag berät über neues Modell
Teil-Arbeitsunfähigkeit - Hände tippen auf einem Laptop, eine Hand trägt einen leichten Verband, im Hintergrund ein unscharfes Büro. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das neue Modell erlaubt Beschäftigten trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Entlastung der Krankenkassen in Millionenhöhe.

Die Teil-Arbeitsunfähigkeit ist Kernstück des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Am 12. Juni 2026 steht es zur ersten Lesung im Bundestag. Das Modell orientiert sich an skandinavischen Vorbildern und bricht mit der bisherigen strikten Trennung zwischen vollständiger Arbeitsfähigkeit und kompletter Krankschreibung.

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Flexible Arbeitsunfähigkeit in vier Stufen

Ärzte sollen künftig eine Arbeitsunfähigkeit in 25, 50 oder 75 Prozent attestieren können. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Der Arzt muss eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit feststellen, und der Arbeitnehmer muss sich selbst dazu in der Lage fühlen.

Die Regelung greift erst bei Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern. Sie zielt damit auf Patienten in längerer Rekonvaleszenz oder mit chronischen Leiden. Psychische Erkrankungen gelten als häufigster Auslöser für Berufsunfähigkeit – und ziehen oft langwierige Genesungsprozesse nach sich.

Arbeitgeber haben sieben Tage Zeit

Für die Umsetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Unternehmen erhalten nach Vorlage des ärztlichen Attests eine Frist von sieben Tagen, um die Durchführbarkeit zu prüfen. Erst dann tritt die Regelung in Kraft.

Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Schätzungen zufolge spart die Teil-Arbeitsunfähigkeit bereits 2027 rund 40 Millionen Euro ein. Bis 2030 sollen die jährlichen Einsparungen auf etwa 160 Millionen Euro steigen. Der Grund: Für den geleisteten Arbeitsanteil zahlt der Arbeitgeber wieder anteilig Lohn – das Krankengeld entfällt.

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Teil der großen GKV-Reform

Die Teilkrankschreibung ist nur ein Baustein eines größeren Pakets. Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag 2024 bei fast zehn Milliarden Euro. Bis 2027 droht ohne Gegensteuern eine Deckungslücke von 15 Milliarden Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind daher weitere Änderungen geplant.

Eine ursprünglich diskutierte pauschale Kürzung des Krankengeldes auf 65 Prozent strich das Kabinett Ende April 2026. Dennoch sieht der Entwurf Verschärfungen vor: Endet ein Arbeitsverhältnis während einer laufenden Erkrankung, sinkt das Krankengeld ab 2027 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I. Die Frist für einen Reha-Antrag verkürzt sich von zehn auf vier Wochen.

Zusätzlich plant die Regierung eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und strukturelle Anpassungen bei der Beitragsgestaltung. Ein Extra-Beitrag von 2,5 Prozent auf die Einnahmen von Mitgliedern für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ist ebenfalls vorgesehen. Die Verabschiedung des gesamten Pakets ist noch vor der Sommerpause 2026 geplant – damit die Umsetzung zum Jahresbeginn 2027 klappt.

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