Straßenverkehrsgesetz, Regeln

Straßenverkehrsgesetz: Neue Regeln für Autofahrer ab Juli

17.06.2026 - 10:25:36 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 gelten neue Regeln im Straßenverkehr: Verjährungsfristen verdoppeln sich, Punktehandel wird mit bis zu 30.000 Euro geahndet.

StVG-Novelle 2026: Längere Verjährung und härtere Strafen
Straßenverkehrsgesetz - Ein digitales Tachometer zeigt eine hohe Geschwindigkeit an, mit verschwommenem Hintergrund einer Autobahn. Dezente Überlagerung von Daten oder Gesetzestext. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 tritt das 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Die Novelle bringt drei wesentliche Neuerungen: längere Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten, harte Strafen gegen Punktehändler und eine rechtliche Basis für den digitalen Führerschein.

Verjährungsfrist verdoppelt sich auf sechs Monate

Die wohl folgenreichste Änderung betrifft die Verfolgungsverjährung. Statt wie bisher drei Monate haben die Behörden künftig sechs Monate Zeit, um Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen oder Handy- und Parkverstöße zu ahnden.

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Hintergrund ist die zunehmende Überlastung der Bußgeldstellen. Allein in Berlin stapelten sich im Oktober 2024 rund 50.000 offene Anzeigen. Viele Verfahren konnten innerhalb der alten Dreimonatsfrist nicht abgeschlossen werden. Die Reform soll verhindern, dass Verkehrssünder allein wegen Verwaltungsverzögerungen straffrei ausgehen.

Die Verjährung lässt sich weiterhin durch behördliche Maßnahmen unterbrechen – etwa durch den Versand eines Anhörungsbogens. Für Straftaten wie Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten unverändert längere Fristen von drei bis fünf Jahren.

Bis zu 30.000 Euro Bußgeld für Punktehandel

Mit der Novelle schließt der Gesetzgeber eine lange kritisierte Lücke: Der gewerbsmäßige Handel mit Flensburger Punkten wird ab Juli ausdrücklich verboten. Wer gegenüber den Behörden falsche Angaben zur Verantwortlichkeit macht, um Punkte zu verschieben, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die Bußgelder liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Verkehrsclubs und Experten begrüßen den Schritt – kommerzielle Anbieter hatten das Fahreignungsregister bislang systematisch umgangen.

Scancars und digitaler Führerschein

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Die Reform schafft zudem eine bundesweite Rechtsgrundlage für automatisierte Parkraumüberwachung. Sogenannte Scancars können Parkverstöße im Vorbeifahren erfassen. Ihre Kapazität: bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde, während herkömmliches Personal nur rund 50 schafft.

Parallel wird der digitale Führerschein rechtlich verankert. Eine Smartphone-App soll künftig als Nachweis der Fahrberechtigung dienen. Die klassische Führerscheinkarte bleibt aber weiterhin gültig.

Das Änderungsgesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen – unabhängig von Nationalität oder Zulassungsstaat des Fahrzeugs.

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