Steuersparmodelle 2026: Bis zu 5.200 Euro durch Handwerk sparen
06.06.2026 - 14:51:17 | boerse-global.de
Wer sein zu versteuerndes Einkommen (zvE) senkt, spart überproportional.
Bei einem Alleinstehenden mit 50.000 Euro zvE bringen 5.000 Euro weniger Einkommen eine Steuerersparnis von rund 1.713 Euro. Das sind über 34 Prozent Entlastung pro Euro. Ab 69.879 Euro greift 2026 der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Wer bei 80.000 Euro Einkommen 11.200 Euro absetzt, spart inklusive Soli fast 4.953 Euro. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro – erst darüber fällt Steuer an.
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Immobilien als Steuerbremse
Vermietete Immobilien bieten einen starken Hebel. Erhaltungsaufwendungen für Modernisierungen sind sofort abzugsfähig. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz finanziert der Fiskus fast die Hälfte der Investition.
Auch Abschreibungen (AfA), Finanzierungszinsen und Werbungskosten drücken die Bemessungsgrundlage. Ein Angestellter mit 6.000 Euro brutto monatlich kann durch den Kauf einer Bestandsimmobilie sein Nettoeinkommen steigern. Übersteigen die steuerlich wirksamen Kosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust, der das übrige Einkommen mindert.
Dienstleistungen und Handwerker direkt absetzen
Privathaushalte profitieren von zwei Abzugsmöglichkeiten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege): 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, gedeckelt auf 1.200 Euro pro Jahr
Insgesamt sind bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung möglich. Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung.
Reformdebatte für 2027
Die schwarz-rote Koalition verhandelt über eine umfassende Reform ab 1. Januar 2027. Ziel ist die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Entscheidungen sollen bis zur parlamentarischen Sommerpause im Juli 2026 fallen.
Die Union will den Spitzensteuersatz erst ab 85.000 Euro greifen lassen und den Soli komplett abschaffen. SPD und DGB fordern dagegen eine aufkommensneutrale Gestaltung und höhere Belastung für Spitzenverdiener. Zur Debatte steht auch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher schlägt zwei Prozent auf Nettovermögen über 20 Millionen Euro vor – das brächte jährlich rund 42 Milliarden Euro. Der DGB plädiert für einen Grundfreibetrag von 15.100 Euro und einen Spitzensteuersatz von bis zu 49 Prozent.
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Neue Regeln für Minijobber und Werkstudenten
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine zuvor beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich.
Werkstudenten bleiben vom Werkstudentenprivileg begünstigt: Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bleibt das Jahreseinkommen unter 12.348 Euro, fällt auch keine Lohnsteuer an. Der Rentenbeitragssatz liegt seit Januar 2026 bei 9,3 Prozent.
Urteil zu verdeckten Gewinnausschüttungen
Das Finanzgericht Münster entschied im Februar 2026: Die Steuerfreistellung einer verdeckten Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochter an eine deutsche Mutter-GmbH ist nicht ausgeschlossen, wenn die Wertsteigerung im Ausland bereits steuerfrei war. Der Begriff der Einkommensminderung sei wirtschaftlich-abstrakt zu verstehen. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
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