Steuerreform, Kabinett

Steuerreform: Kabinett beschließt 10-Mrd.-Paket mit neuer 47%-Stufe

Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Kabinett beschloss Änderungen bei Freibeträgen und Tarifen. Zugleich sollen höhere Einkommen stärker belastet und Handwerkerleistungen gekürzt werden.

Einkommensteuer-Reform: 10 Milliarden Euro Entlastung geplant
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Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 eine umfassende Reform der Einkommensteuer auf den Weg gebracht. Die Neuregelungen sehen ein jährliches Entlastungsvolumen von insgesamt 10 Mrd. Euro vor.

Während Teile der Reform bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen, tritt das vollständige Paket nach den Plänen der Bundesregierung ab 2028 in Kraft. Trotz des hohen Volumens beziffern Regierungsstellen die tatsächliche Nettoentlastung für die Steuerzahler auf 5,6 Mrd. Euro.

Anpassungen bei Grundfreibetrag und Steuertarifen

Ein zentrales Element der beschlossenen Reform ist die schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro und soll im ersten Schritt für das Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen. Ab Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro vorgesehen. Durch diese Maßnahme bleibt ein größerer Teil des Einkommens für alle Steuerpflichtigen steuerfrei.

Parallel dazu passt die Bundesregierung die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Bislang lag diese Grenze bei 69.879 Euro. Mit dieser Verschiebung reagiert die Regierung auf die Lohnentwicklungen der vergangenen Jahre.

Höhere Belastungen für Spitzenverdiener und neue Steuerstufe

Die Reform beinhaltet jedoch nicht nur Entlastungen. Für Bezieher sehr hoher Einkommen sieht der Kabinettsbeschluss Verschärfungen vor. Die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent wird künftig deutlich früher erhoben: Die Grenze sinkt von bisher 277.826 Euro auf 250.000 Euro.

Zusätzlich führt die Bundesregierung eine neue Steuerstufe für Höchstverdiener ein. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro soll künftig eine „Superreichensteuer“ in Höhe von 47 Prozent fällig werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Nettoentlastung des Gesamtpakets unter dem Bruttovolumen von 10 Mrd. Euro bleibt.

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Änderungen bei Pauschbeträgen, Kindergeld und Handwerkerleistungen

Für Arbeitnehmer sieht die Reform eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vor. Dieser steigt von aktuell 1.230 Euro auf 1.430 Euro an. Auch Familien sollen durch Anpassungen beim Kindergeld unterstützt werden.

Der monatliche Betrag wird laut Kabinettsvorlage im Jahr 2027 von 259 Euro auf 267 Euro angehoben, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 272 Euro im Jahr 2028.

Verbesserungen gibt es zudem bei den steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Der zugrunde liegende Grundlohn für die Berechnung der Steuerfreiheit wird von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde angehoben. Im Gegenzug wird jedoch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen reduziert. Hier sinkt der anrechenbare Anteil von bisher 20 Prozent auf künftig 15 Prozent der Aufwendungen.

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Konkrete Auswirkungen und Kritik

Die Bundesregierung hat Beispielrechnungen vorgelegt, um die Auswirkungen der Reform zu verdeutlichen. Demnach wird eine Familie mit einem jährlichen Gesamteinkommen von 60.000 Euro um rund 600 Euro pro Jahr entlastet.

Für eine Familie mit zwei Kindern, in der beide Elternteile jeweils 2.800 Euro brutto verdienen, ergibt sich bis zum Jahr 2028 eine jährliche Ersparnis von 632 Euro. Ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro monatlich wird hingegen mit lediglich 192 Euro entlastet.

Trotz der geplanten Milliardenbeträge regt sich Kritik an den Plänen. Kritiker bemängeln insbesondere, dass die Reform die sogenannte kalte Progression nicht vollständig ausgleiche. Damit bleibe ein Teil der Entlastung durch inflationsbedingte Gehaltssteigerungen wirkungslos, da die Steuerzahler trotz nominal höherer Einkommen kaum an Kaufkraft gewönnen.

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